Wenn nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden kann, wer am Steuer saß, darf die zuständige Behörde den Fahrzeughalter verpflichten, für einen gewissen Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei ist ein Zeitraum von 15 Monaten rechtens, urteilte das Verwaltungsgericht Mainz.