Jeder kennt sie, die ganz besondere Geburtstagsüberraschung. Ein großes Paket mit vielen kleineren Päckchen. Damit das Auspacken so richtig Freude macht, werden Knallkörper versteckt. Diese ganz alltägliche Situation endete leider vor Gericht, weil einer der Knallkörper (er war laut aufgebrachtem Warnhinweis nicht für den Inneneinsatz bestimmt) auslöste und ein Teil des Knallkörpers in das linke Auge eines Gastes flog. Der Partygast erlitt eine Augapfelprellung, die letztendlich zur Erblindung ...