Wenn ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln schon sehr lange zurückliegt, können die Gerichte von einem eigentlich fälligen Fahrverbot absehen. Allerdings zählt nicht die Zeit, die bis zur endgültigen Entscheidung vergeht, weil der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.