Geschädigte eines Autounfalls können, nachdem ein Gutachten erfolgt ist, die Reparatur des Autos sofort in Auftrag geben. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass einzelne Dinge unnötig waren, trägt der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung das Risiko. Dies urteilte das Amtsgericht Forchheim.