Elterngeldrechner

Eine Erklärung für Anwenderinnen und Anwender des Rechners. Alle Zahlen in dieser Anleitung sind mit dem Rechner selbst erzeugt und beziehen sich auf eine Geburt im Juni 2026.

Wichtig vorab: Dieser Text erklärt, wie gerechnet wird. Verbindlich ist am Ende allein der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle.

Das Wichtigste in einem Satz

Elterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent des Einkommens, das Ihnen durch die Betreuung des Kindes entgeht — allerdings gerechnet auf einer eigenen gesetzlichen Größe, dem Elterngeld-Netto, das mit dem Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung nicht übereinstimmt.

Der Weg zum Betrag in acht Schritten

Schritt 1 — Besteht überhaupt ein Anspruch?

Vier Dinge müssen zusammenkommen: Sie leben in Deutschland, das Kind lebt in Ihrem Haushalt, Sie betreuen es selbst, und Sie arbeiten während des Bezugs höchstens 32 Wochenstunden.

Dazu kommt eine Einkommensgrenze: Lag Ihr zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt über 175.000 €, entfällt der Anspruch vollständig. Bei zwei Elternteilen zählt die Summe beider.

Gemeint ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus Ihrem Steuerbescheid — also der Betrag nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Der liegt spürbar unter dem Brutto.

Schritt 2 — Welche zwölf Monate zählen?

Gerechnet wird mit den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Der Geburtsmonat selbst zählt nicht mit.

Bestimmte Monate dürfen — und sollten — ausgeklammert werden. Dann rutscht das Zwölfmonatsfenster entsprechend weiter in die Vergangenheit:

  • Monate mit Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld
  • Monate mit Elterngeld für ein älteres Kind
  • Monate mit einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung
  • Wehr- oder Zivildienst

Das lohnt sich fast immer, weil in diesen Monaten wenig oder gar kein Arbeitslohn angefallen ist. Im Beispiel unten wird Mai 2026 ausgeklammert; der Zeitraum läuft deshalb von Mai 2025 bis April 2026 statt von Juni 2025 bis Mai 2026.

Schritt 3 — Welches Einkommen zählt?

Nur der laufende Arbeitslohn. Das ist die häufigste Fehlerquelle bei der Eingabe.

zählt mit zählt nicht mit
monatliches Grundgehalt Weihnachtsgeld
laufende Zulagen und Zuschläge Urlaubsgeld
Provisionen, wenn sie monatlich fließen Boni und Jahresprämien
Abfindungen, Jubiläumszahlungen

Einmalzahlungen erhöhen Ihr Elterngeld also nicht. Wer sie mit einrechnet, bekommt vom Rechner ein zu hohes Ergebnis.

Bei Selbständigkeit gilt der Gewinn, und der Bemessungszeitraum ist grundsätzlich das letzte abgeschlossene Steuerjahr statt der zwölf Kalendermonate.

Schritt 4 — Das Elterngeld-Netto

Hier weicht die Elterngeldberechnung am deutlichsten von der Alltagserfahrung ab. Vom Brutto werden nicht Ihre tatsächlichen Abzüge abgezogen, sondern gesetzlich festgelegte Rechengrößen:

  Bruttoarbeitslohn im Monat
− 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags        (102,50 €)
− Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
      → fiktiv berechnet, Kirchensteuer immer pauschal 8 %
− Sozialabgaben pauschal
      9 % Kranken- und Pflegeversicherung
    + 10 % Rentenversicherung
    +  2 % Arbeitsförderung
= Elterngeld-Netto

Drei Besonderheiten, die immer wieder überraschen:

  • Die Sozialabgaben sind Pauschalen, keine echten Beiträge. Zusammen sind es 21 %. Und es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze: Wer viel verdient, bekommt hier mehr abgezogen, als er tatsächlich zahlt.
  • Die Kirchensteuer beträgt immer 8 % — auch in Bundesländern, in denen tatsächlich 9 % anfallen. Wer nicht kirchensteuerpflichtig ist, hat diesen Abzug nicht.
  • Maßgeblich ist der Rechtsstand vom 1. Januar des Jahres vor der Geburt. Für ein Kind, das 2026 geboren wird, gelten also die Steuerwerte von 2025.

Schritt 5 — Die Ersatzrate

Vom Elterngeld-Netto wird ein Prozentsatz ersetzt. Wer wenig verdient, bekommt anteilig mehr:

Elterngeld-Netto Ersatzrate
unter 1.000 € 67 % plus 0,1 Prozentpunkte je 2 €, die unter 1.000 € fehlen — höchstens 100 %
1.000 € bis 1.200 € 67 %
über 1.200 € 67 % minus 0,1 Prozentpunkte je 2 € darüber — mindestens 65 %

Die Untergrenze von 65 % ist schon ab 1.240 € erreicht. Für die allermeisten Beschäftigten gilt deshalb schlicht: 65 Prozent.

Schritt 6 — Unter- und Obergrenze

  • Mindestens 300 € — auch wenn Sie vor der Geburt gar nichts verdient haben.
  • Höchstens 1.800 € im Monat. Diese Grenze ist bei rund 4.500 € Brutto erreicht; darüber steigt das Elterngeld nicht mehr.
Brutto vor der Geburt Elterngeld-Netto Rate Basiselterngeld
0 € 0,00 € 100 % 300,00 €
500 € 292,50 € 100 % 300,00 €
3.200 € 2.073,08 € 65 % 1.347,50 €
4.600 € 2.832,33 € 65 % 1.800,00 €

Schritt 7 — Zuschläge

Geschwisterbonus: 10 % des Elterngeldes, mindestens 75 €. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt leben:

  • zwei Kinder unter 3 Jahren — das Neugeborene zählt mit, es genügt also ein älteres Kind unter 3, oder
  • drei oder mehr Kinder unter 6 Jahren, oder
  • ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren.

Der Bonus fällt weg, sobald die Voraussetzung entfällt. Der Rechner prüft das für jeden Lebensmonat einzeln. Beispiel mit einem älteren Kind, geboren am 01.09.2024:

Lebensmonat ab Geschwisterbonus Auszahlung
14 15.07.2027 134,75 € 1.482,25 €
15 15.08.2027 134,75 € 1.482,25 €
16 15.09.2027 — (Kind ist jetzt 3) 1.347,50 €

Mehrlingszuschlag: 300 € für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen also 300 €, bei Drillingen 600 € — zusätzlich zum Geschwisterbonus.

Schritt 8 — Abzüge: Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden voll auf das Elterngeld angerechnet, taggenau. Der Freibetrag von 300 €, den es bei manchen anderen Leistungen gibt, gilt hier ausdrücklich nicht.

Praktische Folge — und das überrascht fast alle:

Lebensmonat Zeitraum Elterngeld Anrechnung ausgezahlt
1 15.06.–14.07.2026 1.347,50 € 2.073,00 € 0,00 €
2 15.07.–14.08.2026 1.347,50 € 1.796,60 € 0,00 €
3 15.08.–14.09.2026 1.347,50 € 1.347,50 €

In den ersten beiden Lebensmonaten fließt also kein Elterngeld — und diese Monate gelten trotzdem als verbraucht. Wer plant, sollte damit rechnen: von den zwölf gemeinsamen Monatsbeträgen sind faktisch zwei bereits vergeben.

Ein vollständiges Beispiel

Anna, 3.200 € Bruttogehalt, Steuerklasse IV, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer. Das Kind kommt am 15.06.2026 zur Welt.

Rechenschritt Betrag
Bemessungszeitraum Mai 2025 bis April 2026, laufender Arbeitslohn 3.200,00 €
./. Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1/12 von 1.230 €) − 102,50 €
./. Einkommensteuer (fiktiv, Steuerklasse IV) − 352,42 €
./. Solidaritätszuschlag (Freigrenze nicht überschritten) − 0,00 €
./. Sozialabgaben pauschal (21 % von 3.200 €) − 672,00 €
Elterngeld-Netto 2.073,08 €
Ersatzrate (über 1.240 € → Untergrenze) 65 %
Basiselterngeld im Monat 1.347,50 €

Zum Vergleich: Ben mit 4.100 € Brutto kommt auf ein Elterngeld-Netto von 2.567,42 € und damit auf 1.668,82 € Basiselterngeld.

Wie die Steuer im Einzelnen entsteht, können Sie im Rechner unter „Herleitung des Elterngeld-Nettos anzeigen“ Schritt für Schritt nachlesen — mit dem jeweiligen Paragraphen daneben.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Wie viele Monate stehen zu?

Sie bekommen ein Kontingent an Monatsbeträgen, das Sie frei verteilen können:

  • 12 Monatsbeträge für beide Eltern zusammen
  • + 2 Partnermonate, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monatsbeträge nehmen
  • Alleinerziehende bekommen alle 14 allein
  • Bei Frühgeburten kommen je nach Anzahl der Wochen vor dem errechneten Termin weitere Monatsbeträge dazu: ab 6 Wochen einer, ab 8 Wochen zwei, ab 12 Wochen drei, ab 16 Wochen vier.

Die Umrechnung ist der Schlüssel zum Verständnis:

1 Monat Basiselterngeld = 1 Monatsbetrag = 2 Monate ElterngeldPlus

Der Unterschied zwischen Basis und Plus

Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat, ElterngeldPlus bis zum 32. ElterngeldPlus ist höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld — dafür doppelt so lange. Ohne Zuverdienst ist das ein reiner Tausch:

Basiselterngeld ElterngeldPlus
Betrag im Monat 1.347,50 € 673,75 €
Dauer aus 12 Monatsbeträgen 12 Monate 24 Monate
Summe 16.170 € 16.170 €

Interessant wird ElterngeldPlus erst bei Teilzeit. Der Grund ist die Deckelung: Beim Basiselterngeld wird der Teilzeitverdienst voll gegengerechnet, beim ElterngeldPlus gilt zusätzlich die Obergrenze „halbes Basiselterngeld“ — und die greift oft, bevor die Gegenrechnung den Betrag weiter drückt.

Anna arbeitet für 1.200 € Brutto in Teilzeit weiter:

Rechnung Betrag Verbrauch
1 Monat Basiselterngeld 65 % × (2.073,08 − 845,50) 797,93 € 1 Monatsbetrag
2 Monate ElterngeldPlus 2 × 673,75 (Deckel greift) 1.347,50 € 1 Monatsbetrag

Für denselben Verbrauch bekommt sie mit ElterngeldPlus 549,57 € mehr. Das ist der eigentliche Zweck von ElterngeldPlus: Es soll sich lohnen, früher in Teilzeit zurückzukehren.

Partnerschaftsbonus

Zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Diese Monate zählen nicht gegen das Kontingent — sie kommen obendrauf.

Für Anna und Ben mit je 24 Wochenstunden (also 60 % ihres bisherigen Gehalts):

Summe
Klassisch: 12 Monate Anna + 2 Monate Ben 16.812,64 €
Dieselbe Aufteilung plus 4 Bonusmonate 21.126,16 €
Unterschied + 4.313,52 €

Vorsicht bei der Eingabe: Der Partnerschaftsbonus setzt Erwerbstätigkeit voraus. Wenn Sie den Teilzeitlohn für die Bonusmonate nicht eintragen, rechnet der Rechner mit null Einkommen und weist einen deutlich zu hohen Betrag aus. Der Rechner weist Sie darauf hin.

Die Planungsregeln

Im Monatsraster prüft der Rechner laufend:

  • Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat, ElterngeldPlus bis zum 32.
  • Ab dem 15. Lebensmonat muss in jedem Monat mindestens ein Elternteil beziehen — eine Lücke beendet den Anspruch.
  • Beide Eltern dürfen nur in einem einzigen der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Ausnahmen gibt es bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung.
  • Ein Elternteil allein bekommt höchstens 12 Monatsbeträge.
  • Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monatsbeträge nehmen, damit die zwei Partnermonate überhaupt entstehen.

Verstößt Ihr Plan gegen eine Regel, nennt der Rechner den betroffenen Lebensmonat und den Grund — er sperrt nicht einfach nur.

Teilzeit während des Bezugs

Arbeiten Sie während des Bezugs, wird nicht Ihr Verdienst abgezogen, sondern der Unterschied ersetzt:

Elterngeld = Ersatzrate × (Elterngeld-Netto vorher − Elterngeld-Netto jetzt)

Zwei Dinge dazu:

  • Für diese Rechnung wird Ihr Einkommen vor der Geburt auf 2.770 € gedeckelt. Wer vorher mehr verdient hat, verliert dadurch beim Zuverdienst überproportional.
  • Auch mit Teilzeit bekommen Sie mindestens 300 € (bei ElterngeldPlus 150 €).

Im Rechner tragen Sie den Teilzeitlohn in Schritt 4 bzw. 5 ein, unter „Einkommen während des Elterngeldbezugs“.

Fünf typische Stolperfallen

  1. Weihnachtsgeld eingerechnet. Einmalzahlungen zählen nicht — das Ergebnis wird sonst zu hoch.
  2. Das Netto von der Gehaltsabrechnung eingetragen. Der Rechner will das Brutto; das Elterngeld-Netto ermittelt er selbst nach eigenen Regeln.
  3. Die ersten beiden Monate mitgezählt. Wegen des Mutterschaftsgeldes fließt dort meist nichts, verbraucht sind die Monate trotzdem.
  4. Die Steuerklasse vergessen. Sie wirkt stark: Bei 2.700 € Brutto liegen zwischen Steuerklasse V und III rund 353 € im Monat. Maßgeblich ist die Klasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend galt — ein Wechsel wirkt also nur, wenn er früh genug erfolgt.
  5. Ausklammerung übersehen. Monate mit Mutterschutz oder vorherigem Elterngeld herauszunehmen erhöht den Durchschnitt oft spürbar.

Was der Rechner nicht kann

Diese Fälle sind bewusst nicht abgebildet, weil sie sich nicht seriös schätzen lassen:

  • Auslandssachverhalte, EU-Koordinierung, Progressionsvorbehalt aus ausländischen Einkünften
  • Selbständige mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
  • Adoption sowie Härtefälle jenseits der Grundregel
  • Landeserziehungsgeld und Familiengeld einzelner Bundesländer

Kommt einer dieser Punkte bei Ihnen vor, lassen Sie sich bei Ihrer Elterngeldstelle beraten.

Wo die Regeln stehen

Alles hier Beschriebene steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG):

Thema Norm
Anspruch, Einkommensgrenze § 1
Höhe, Ersatzrate, Mindest- und Höchstbetrag § 2
Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag § 2a
Bemessungszeitraum, Ausklammerung § 2b
Maßgebliches Einkommen §§ 2c, 2d
Steuern und Sozialabgaben §§ 2e, 2f
Anrechnung von Mutterschaftsgeld § 3
Bezugsdauer, Kontingent, Frühgeburt § 4
ElterngeldPlus § 4a
Partnerschaftsbonus § 4b
Alleiniger Bezug § 4c

Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/
Offizieller Rechner des Bundesfamilienministeriums: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/106466-106466

Im Rechner selbst finden Sie zu jedem Zwischenergebnis die passende Fundstelle — klappen Sie dazu unter dem Ergebnis „Herleitung“ auf.