Wer betrunken mit dem E-Bike fährt, riskiert seinen Führerschein. Das macht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen deutlich, bei dem einem Radfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Der E-Bike-Fahrer war unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt. Eine daraufhin veranlasste Begutachtung ergab, dass zu erwarten sei, dass der Antragsteller künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. Deswegen wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, wogegen er einen Eilantrag stellte.
Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass der Antragsteller ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Denn Werte ab 1,6 Promille deuten nach dem aktuellen Stand der Alkoholforschung auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit hin.
Gutachter gegen Antragssteller
Die Gutachter hätten aufgrund der Angaben des Antragstellers zum früheren Alkoholkonsum nachvollziehbar dargelegt, dass er über einen gewissen Zeitraum einen missbräuchlichen Umgang mit Alkohol betrieben hat.
Seine Angaben zu dem nach dem Vorfall geänderten kontrollierten Alkoholkonsum (zwei Bier etwa zweimal pro Monat) seien nachvollziehbar als bagatellisierend eingestuft. Eine untersuchte Haarprobe ergab eine Konzentration von 59 pg/mg Ethylglucuronid (ETG).
Haarprobe: Äußerlicher Alkoholeinfluss?
Der Antragsteller hatte erklärt, dass die bei der Haarprobe entnommenen Barthaare regelmäßig kosmetisch mit Haarwassern behandelt würden. Sein Barbier pflege den Bart regelmäßig alle zwei Wochen mit einem alkoholhaltigen Mittel.
Allerdings wird nach einer Auskunft des Instituts für Rechtsmedizin Köln ETG als Stoffwechselprodukt in der Leber gebildet. Dazu müsse Ethanol im Körper zu ETG verstoffwechselt wurde. Dies setze voraus, dass Ethanol einmal im menschlichen Körper gewesen sein müsse. Ethanol lagere sich aber nicht einfach als ETG im Haar an, sondern müsse in Form von alkoholischen Getränken aufgenommen worden sein.
Beschluss vom 12. Dezember 2019 (Verwaltungsgericht Aachen, Az: 3 L 1216/19)
Themen:
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Betriebliche Altersversorgung während der Coronakrise ausgesetzt - zu Recht?
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Zuge der Coronakrise unterliegt einer Prüfung nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen
Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nicht nur praktische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.