Anbieter von Nachrangdarlehen und anderen risikoreichen Kapitalanlagen müssen Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Es reicht nicht, den Warnhinweis in kleiner Schrift und nur für wenige Sekunden einzublenden, urteilte das Landgericht Hamburg.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Exporo AG. Diese hatte in zwei Werbevideos auf Youtube für ein Investment in Immobilien mit einer jährlichen Rendite bis zu 6 Prozent geworben.
David Bode, Rechtsreferent beim vzbv, sagt:
„Wer hohe Renditen verspricht, muss deutlich auf ein damit verbundenes Verlustrisiko hinweisen. In den Werbespots von Exporo war der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis dagegen kaum wahrnehmbar.“
Das Unternehmen sammelt über seine Internetplattform bei Kleinanlegern Geld für Darlehen an Immobilien-Projektentwickler ein. Da die Darlehen im Grundbuch nur nachrangig besichert sind, droht Anlegern im Fall einer Insolvenz der Verlust ihres Geldes.
Nach dem Vermögensanlagengesetz muss die Werbung für Nachrangdarlehen und andere risikoreiche Kapitalanlagen einen deutlich hervorgehobenen Warnhinweis enthalten:
In den strittigen Werbespots war dieser Hinweis aber nur zwei Sekunden lang und in winziger Schrift zu sehen.
Das Landgericht Hamburg urteilte, dass Exporo mit den Werbespots gegen das Vermögensanlagengesetz verstieß, weil der Warnhinweis sei nicht deutlich hervorgehoben war. Dafür müsse der Hinweis während der gesamten Dauer des Videos für den Zuschauer deutlich erkennbar sein. Außerdem war der Hinweis in zu kleiner Schrift verfasst.
Dabei war unerheblich, dass Exporo nur eine Vermittlungsplattform für Vermögensanlagen betreibt. Weil das Unternehmen für das öffentliche Angebot der Vermögensanlage verantwortlich sei und nach außen erkennbar als Anbieter auftritt, hätte es den Warnhinweis in der vorgeschriebenen Weise einblenden müssen.
Urteil vom 28. November 2019 (Landgericht Hamburg, Az. 312 O 279/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
OLG bestätigt Grundsatzurteil für Pensionskasse
Privatsphäre: Facebook verstößt gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht
Handelsblatt: Project-Fonds stoppt Ausschüttung an Anleger, erste Folgen für Investoren nach Insolvenzen in der Project-Immobilien-Gruppe
Die Insolvenzen aus dem Geflecht der Unternehmensgruppe Project Immobilien haben für Anlegern erste Folgen. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht fokussierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer informiert darüber auf einer speziellen Website.
Verwahrentgelte: BGH-Entscheidung kann Klarheit bringen
Immer mehr Banken haben in den letzten Jahren Verwahrentgelte eingeführt, wovon besonders Giro- und Tagesgeldkonten betroffen waren. Der vzbv hält diese Entgelte grundsätzlich für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun beim BGH.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen mit Schuldübernahme
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf überträgt und dabei bestehende Schulden vom Erwerber übernehmen lässt, muss mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen.
Verfassungsbeschwerde im Dieselstreit abgewiesen – Bundesverfassungsgericht bestätigt Revisionsurteil eines Hilfssenats
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers gegen ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs in einem Dieselverfahren nicht zur Entscheidung angenommen – und stärkt damit die Rolle des VIa. Zivilsenats als Hilfssenat.
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
BGH: Krankentagegeldversicherung – Versicherer dürfen Tagessatz nicht einseitig herabsetzen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Dies gilt selbst dann, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine entsprechende Klausel enthalten, die nachträglich ersetzt wurde.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.