Durch das Wachstumschancengesetz sind Rechnungen auf Papier oder als PDF angezählt: Ab 2025 müssen Rechnungen, die Unternehmer anderen Firmen stellen, in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Für das Rechnungswesen bringt diese Vorgabe grundlegende Veränderungen mit sich.