Neues aus der PKV-Schmiede der NÜRNBERGER: Der Tarif MAX6+

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Es war ein bisschen still geworden bei der NÜRNBERGER Krankenversicherung und mit Interesse haben die Vermittler auf einen neuen Vollkostentarif aus der Produktschmiede in der Nürnberger Ostendstraße gewartet. So viel sei schon einmal verraten: Das Warten hat ein Ende und die aufgebrachte Geduld hat sich gelohnt.

Eine Tarifvorstellung von Alexander Schrehardt, AssekuranZoom GbR

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR © AssekuranZoom GbR

Mit dem Tarif MAX6+ hat die NÜRNBERGER unstrittig eine Premiumlösung für eine Absicherung von Krankheitskosten vorgestellt, die an Kunden mit einem hohen Qualitäts- und Leistungsanspruch adressiert ist. Die neue Krankenversicherungslösung wurde von der Nürnberger als Kompakttarif mit einem jährlichen Selbstbehalt von 600 Euro konzipiert. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 300 Euro/Jahr.

Nachdem Vorsorge bekanntlich besser und regelmäßig kostengünstiger ist als aufwendige und zeitintensive Behandlungsmaßnahmen im Fall einer späteren Krankheitsdiagnose, beinhaltet der Tarif MAX6+ ein umfassendes Angebot ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Vertragsinhaber sollten mit einem Verzicht auf die Anrechnung des tariflichen Selbstbehalts bei Vorsorgeuntersuchungen dazu motiviert werden, die umfangreichen prophylaktischen Maßnahmen zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist ferner hervorzuheben, dass die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen nicht altersgebunden ist.

Umfassender Versicherungsschutz für ambulante Behandlungsmaßnahmen

Die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer beziehungsweise die versicherte Person sich den behandelnden Arzt und Zahnarzt frei wählen kann, muss bei einem Premiumtarif nicht herausgestellt werden. Selbstverständlich sehen die AVB auch kein Primärarztprinzip vor. Für ambulante ärztliche Leistungen besteht ein Erstattungsanspruch ohne eine Beschränkung auf die Höchstsätze der GOÄ; Behandlungen durch Heilpraktiker sind zu den Höchstsätzen der GebüH ebenso erstattungsfähig wie auch im Hufelandverzeichnis gelistete Behandlungen. Für osteopathische Behandlungsmaßnahmen sagt die NÜRNBERGER in ihren AVB eine Erstattung zu, sofern diese von einem Arzt, Heilpraktiker oder Osteopathen verordnet beziehungsweise durchgeführt werden.

Einschränkungen werden nur für psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen und refraktive Chirurgie in den AVB benannt. Die Beschränkung einer Erstattung von psychotherapeutischen Behandlungen auf 50 Sitzungen/Jahr ist nicht zu beanstanden, da in der Alltagspraxis die regelmäßige Vergabe von einem Behandlungstermin/Woche als äußerst unwahrscheinlich zu bewerten ist. Mit der summenmäßigen Deckelung der Erstattung von refraktiven chirurgischen Eingriffen in Höhe von 5.000 Euro für beide Augen bei einem erneuten Anspruch nach fünf Jahren ist eine vollständige Kostentragung durch den Versicherer praktisch garantiert.

Aufwendungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel werden vom Versicherer in vollem Umfang übernommen. Eine Ausnahme wird nur für Sehhilfen benannt. Für Brillen und Kontaktlinsen übernimmt die Nürnberger die Kosten mit bis zu 600 Euro bei einem Erstattungsanspruch in zweijährigen Intervallen. Interessanterweise beschränkt der Versicherer seine Leistungen für Hörgeräte nicht. Bei Kosten über 1.000 Euro ist eine vorherige Leistungszusage erforderlich.

Auch Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden, sowie Impfungen gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis, Tollwut und Typhus sowie Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe werden in den AVB als erstattungsfähige Leistungen benannt.

Erstattung zahnmedizinischer Leistungen

In ihren AVB für den Tarif MAX6+ erklärt die Nürnberger den Erstattungsanspruch für Zahnbehandlungen mit 100 Prozent und für prothetische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen mit 90 Prozent. Augmentative und gnathologische Leistungen sind mitversichert. Für zahnmedizinische Behandlungen, die den Kostenrahmen von 2.500 Euro voraussichtlich übersteigen, muss vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden.

Zur Vorbeugung eines Eintrags von kostenintensiven zahnmedizinischen Behandlungen sehen die AVB eine marktübliche Leistungsstaffel mit folgenden Höchstbeträgen vor:

  • 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr,
  • 2.000 Euro im zweiten Versicherungsjahr,
  • 3.000 Euro im dritten Versicherungsjahr und
  • 4.000 Euro im vierten Versicherungsjahr.

Die lauterbachsche Krankenhausreform

Seit Monaten ist die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in aller Munde. Während der Gesundheitsminister mit seiner Reform das Ziel einer besseren medizinischen Versorgung im stationären Bereich durch die Einführung konkreter Leistungsgruppen verfolgt, postulieren die Reformkritiker ein drohendes Krankenhaussterben und in der Folge eine Einschränkung der medizinischen Versorgung durch Krankenhäuser vor allem für ländliche Regionen. Inwieweit mit der Reform die Finanznöte der Kliniken entschärft werden, bleibt abzuwarten.

Für im Tarif MAX6+ Versicherte garantiert die Nürnberger neben einer freien Krankenhauswahl die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die Erstattung ärztlicher Leistungen ohne Bindung an die Höchstsätze der GOÄ sowie zusätzlich die Zahlung eines Tagegelds von 50 Euro für maximal 28 Tage im Fall einer stationären Kur- oder Sanatoriumsbehandlung.

Kinder ausdrücklich erwünscht

Auf der deutschen Bevölkerung lastet seit über 50 Jahren ein durchgängiger Geburtenunterschuss. Grund genug, Familien mit Kindern zu unterstützen oder zumindest die Wertschätzung für dieses Engagement zum Ausdruck zu bringen. Diesem Gedanken folgend erklärt die Nürnberger für jedes neugeborene Kind, das im Tarif MAX 6+ mitversichert wird, eine „Beitragspatenschaft“. Das bedeutet: Im ersten Lebensjahr trägt der Versicherer den laufenden Beitrag für das Kind.

Eine laufende Beitragspflicht setzt erst ab dem Ersten des Monats, der auf den ersten Geburtstag des Kindes folgt, ein. Aber auch ältere Kinder hat die Nürnberger im Fokus und lobt in ihren AVB folgende Benefits aus:

Eine Leistung, mit der die gesetzlichen Krankenkassen punkten können, ist eine befristete Zahlung des Krankengelds an Versicherte, die ein Kind aus medizinischen Gründen pflegerisch versorgen müssen. Die NÜRNBERGER hat diesen Leistungsanspruch in ihre AVB übernommen und zahlt im Fall einer medizinisch notwendigen Pflege im Krankheitsfall eines Kindes, das sein zwölftes Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für maximal zehn Kalendertage/Jahr ein Tagegeld von 100 Euro aus.

Abweichend von der sozialrechtlichen Regelung, die im Fall einer Versorgung von mehreren pflege- und versorgungsbedürftigen Kindern eine Krankengeldzahlung auf 25 Kalendertage/Jahr beziehungsweise auf 50 Kalendertage/Jahr für Alleinerziehende begrenzt, wird der Anspruch im Bedingungswerk der NÜRNBERGER für diesen Fall zeitlich nicht gedeckelt.

Sofern sich eine versicherte Person einer stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung unterziehen muss, übernimmt der Versicherer für im Tarif MAX6+ Versicherte für eine Dauer von bis zu vier Wochen mit maximal 100 Euro/Tag die Kosten für eine Haushaltshilfe unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die versicherte Person zeichnet für die Haushaltsführung ihrer Familie verantwortlich.
  • Im Haushalt der versicherten Person lebt mindestens ein Kind, das sein 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein Kind, das schwerbehindert oder pflegebedürftig ist.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Versorgung des Kindes übernehmen.

Der Anspruch auf Leistungen für eine Haushaltshilfe kann auch nach einer stationären Behandlungsmaßnahme unter den gleichen Voraussetzungen für maximal 26 Wochen geltend gemacht werden, wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen den Haushalt nicht führen und keine anderes Haushaltsmitglied diese Aufgabe übernehmen kann.

Garantierte Beitragsrückerstattung

Die Nürnberger garantiert in ihren AVB dem Versicherungsnehmer für alle versicherten Personen, die ihr 21. Lebensjahr vollendet haben, eine Beitragsrückerstattung von 1.500 Euro/Kalenderjahr im Fall der Leistungsfreiheit. Der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung besteht auch bei Inanspruchnahme einer Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und telemedizinischen Leistungen.

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