Wird selbst genutztes Wohneigentum mit dem zugehörigen Grundstück verkauft, sind in der Regel keine Steuern zu entrichten. Etwas anderes gilt aber, wenn das zum Wohneigentum gehörige Grundstück zunächst geteilt und in der Folge nur ein Flurstück ohne Wohnbebauung veräußert wird.