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Debeka macht sich für Gesundheitsversorgung stark

Die Debeka-Versicherungsgruppe setzt sich für eine Verbesserung des Gesundheitssystems ein. Eine Stärkung sieht der Krankenversicherer durch die Weiterentwicklung der privaten Krankenversicherung, zum Beispiel durch den Ausbau der betrieblichen Krankenversicherung.

Arzt berät Patientin

PKV auch 2023 mit stabilem Wachstum

Die Zahl der PKV-Vollversicherten stieg 2023 auf 8,71 Millionen. Erstmals seit 2011 ist der Bestand damit auch netto gewachsen. In der Zusatzversicherung wuchs die Zahl der Verträge auf 29,98 Millionen. Damit ist nahezu jeder Zweite in Deutschland privatversichert.

Gesundheitsreport: Krebskrank und unversichert

Für Menschen ohne Krankenversicherung kommt eine Krebserkrankung zu häufig einem Todesurteil gleich. Der neue Gesundheitsreport von Ärzte der Welt wirft anhand von Fallbeispielen ein Schlaglicht auf die Situation Betroffener.

Debeka stellt erweitertes Angebot in der bKV vor

Der private Krankenversicherer bietet ab sofort einen Budgettarif an – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Das Gesundheitsbudget kann für unterschiedliche Leistungen mitunter aus den Bereichen Ambulante Heilbehandlung, Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen verwendet werden.

PKV-Beiträge entwickeln sich langfristig günstiger

Der Beitrag für Angestellte oder Selbstständige, die 20 Jahre und länger privat krankenversichert sind, liegt 2023 im Schnitt etwa auf der Höhe von GKV-Versicherten mit mittlerem Einkommen. Ältere PKV-Versicherte zahlen im Durchschnitt nicht mehr als jüngere.

Kurzmeldungen

DAK-Gesundheit hält Beitragssatz 2024 stabil

Die DAK-Gesundheit hält ihren Beitragssatz 2024 bei insgesamt 16,3 Prozent stabil. Der Zusatzbeitrag liegt unverändert bei 1,7 Prozent und entspricht damit 2024 dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen.

uniVersa zahlt bis zu vier Monatsbeiträge zurück

Die Beitragsrückerstattung gab es für Tarife in der Vollversicherung, Restkostenversicherung für Beamte sowie beim Kur- und Krankenhaustagegeld. Versicherte können nachträglich Kostenbelege einreichen, falls sie feststellen, dass der Gesamterstattungsbetrag der Belege höher ist als die erhaltene Rückerstattung.