Gemeinsame Erklärung der Verbände zur EU-Kleinanlegerstrategie

© Kiattisak – stock.adobe.com
Norman Wirth, Vorstand, AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. © AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

In einer gemeinsamen Erklärung haben mehrere Verbände der europäischen Finanz- und Versicherungsbranche klare Kritik am Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy -RIS) geübt. Die auf europäischer Ebene einflussreichen Interessenvertreter machen damit bereits am Anfang der mindestens bis Ende Juli laufenden Konsultationsfrist sehr deutlich, wo signifikante Fehler und Probleme des Entwurfes liegen.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung teilt die gemeinsam veröffentlichte Kritik der Verbände ausdrücklich „Viele der vorgesehenen Regularien bringen weder den Anlegern noch dem EU-Kapitalmarkt irgendeinen Nutzen“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Die Bedenken der Verbände konzentrieren sich auf die folgenden Punkte:

  • Entgegen der vorherigen Ankündigung sind in den Entwurf nun doch Provisionsverbote enthalten, die den Finanzsektor und den Zugang der Verbraucher zu Finanzprodukten massiv beeinträchtigen könnten.
  • Zudem fokussiert die EU-Kommission einseitig auf Kosten, ohne sonstige Kundeninteressen im Blick zu haben.
  • Auch die erhöhte Komplexität durch neue Anforderungen und Prozesse, die den Zugang zu Finanzdienstleistungen erschweren könnten, wird von den Verbänden klar adressiert.
  • Der Einführung quantitativer „Preis-Leistungs-Benchmarks“ stehen die Unterzeichner sehr skeptisch gegenüber, da diese den individuellen Bedürfnissen der Kunden nicht gerecht werden und zu Preisinterventionen auf den Kapitalmärkten führen könnten.
  • Und schließlich werden die vorgeschlagenen Fristen für die Umsetzung der neuen Anforderungen für nicht praktikabel angesehen.

Der AfW positioniert sich klar dazu: „All diesen Punkten können wir uns uneingeschränkt anschließen. Kurzfristiges Ziel des AfW ist, dass auch unser europäischer Dachverband FECIF sich den Inhalt der Erklärung zu eigen macht und dadurch deren Reichweite vergrößert. Wir werden uns aber selbstverständlich auch direkt und sehr kritisch bei der öffentlichen Konsultation der Kommission zu Wort melden, um für die von uns vertretene Berufsgruppe der Versicherungsmaklerinnen und -makler Klarheit zu erhalten.“ so Wirth.

Bild (2): © AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.