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BVK-Gutachten: Kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler

Versicherungsmaklern steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert sie nicht daran. Vermittler*innen müssen aber offenlegen, ob die angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen „nicht unabhängig“ erfolgt.

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Versicherer wollen Schäden automatisch regulieren

Die Standard-Softwares für den Versicherungsmarkt erlauben inzwischen, viele Schadenarten weitgehend dunkel zu verarbeiten. 95 Prozent der Hersteller geben an, dass die von ihnen entwickelten Module dies beherrschen. Meist geht es dabei um einfache Massenschäden etwa nach einem Naturereignis.

EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot

Finanzkommissarin McGuinness gibt sich geschlagen: Banken und Versicherungen dürfen weiter Finanzprodukte auf Provision vertreiben. Damit beugt sich die Irin (vorerst) dem Lobbydruck, warnt aber, dass dies kein Freifahrtschein für den Finanzsektor sei.

Bessere Regulierungen anstatt Provisionsverbot!

Ein Provisionsverbot in der Finanzberatung könnte eine ganze Reihe an Kollateralschäden für Verbraucher und Geringverdiener nach sich ziehen. Marktteilnehmer, Branchenverbände und Politik sollten sich daher für bessere Regulierungen einsetzen, anstatt einseitig Provisionen zu kritisieren.