Aktuelles

BVK-Gutachten: Kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler

Versicherungsmaklern steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert sie nicht daran. Vermittler*innen müssen aber offenlegen, ob die angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen „nicht unabhängig“ erfolgt.

Weitere Nachrichten

freundliche sachbearbeiterin im gespräch

EU-Kommission untergräbt eigene Kleinanlegerstrategie

Verfolgt die EU-Kommission weiter die Einführung eines Provisionsverbots, untergräbt sie vor allem ihre eigenen Ziele. Denn ein Provisionsverbot führt nicht zu höheren Renditen für Privatanleger, sondern verhindert sogar, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen.

Honorarberatung liegt bei Maklern im Trend

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Makler, die in Zukunft auch Honorarberatung anbieten wollen, um 21 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen. Ein Grund ist möglicherweise auch die anhaltende Debatte um die Regulierung der Makler-Provisionen.

Retail Investment Strategy: Der Teufel steckt im Detail

Für die deutschen Versicherungsmakler ist es deutlich zu früh, sich über die Abkehr der EU-Kommissarin McGuinness von einem generellen Provisionsverbot in der EU zu freuen. VOTUM erkennt in dem Entwurf „versteckte U-Boote“, die einer genauen Analyse bedürfen.

Resolute Positionierung zu EU-Provisionsverbot!

Der BVK sieht in den Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zentrale Punkte seiner Kritik am EU-Provisionsverbot bestätigt und fordert die Ampel auf, diese Position auch gegenüber der EU-Finanzkommissarin deutlich zu vertreten.

Provisionsdebatte: Rechenfehler in Studie

Das von der Europäischen Kommission beauftragte Kantar-Institut musste in seiner Kleinanlegerstudie nun einen groben Fehler bei der Berechnung von Kostenquoten einräumen. Dieser entzieht der Diskussion um die Vertriebsvergütung in Europa die Argumentationsgrundlage.