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BVK-Gutachten: Kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler

Versicherungsmaklern steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert sie nicht daran. Vermittler*innen müssen aber offenlegen, ob die angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen „nicht unabhängig“ erfolgt.

BVK: Makler von Provisionsverbotsplänen nicht betroffen

Der BVK setzt sich über sein Brüsseler Büro und BIPAR dafür ein, dass keine weiteren Regulierungen die Vermittlertätigkeit erschweren. Bestehende Regelwerke sind auf Praxistauglichkeit und Effektivität zu überprüfen, bevor neue Verordnungen eingeführt werden.

Weitere Nachrichten

BVK: Kein Courtageverbot für Makler!

Der BVK sieht sich durch Äußerungen der EU-Kommission in seiner Auffassung bestätigt, dass die EU-Kleinanlegerstrategie kein Courtageverbot für deutsche Versicherungsmakler vorsieht. Um mehr Klarheit in die Debatte zu bringen, hat der Verband ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

EU-Kleinanlegerstrategie: Weiterbildungspflicht kommt

Der vielbeachtete Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie enthält nicht nur Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlagenprodukten. Wie der AfW informiert, ist in dem Entwurf auch eine Weiterbildungspflicht für Anlageberater vorgesehen.

Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie könnte konterkariert werden

Sowohl auf Anleger*innen als auch auf die Finanz- und Versicherungsbranche kommen erneut einige wesentliche Veränderungen zu. Gleichzeitig bleibt bei einigen Punkten weiterhin ein großer Interpretationsspielraum, der zu Rechtsunsicherheit führen könnte und weiterer Spezifizierung bedarf.