Modernisierungsprojekt: BaFin und BMF ziehen Bilanz

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In enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Bundesfinanzministerium vor etwa einem halben Jahr anhand des Sieben-Punkte-Plans die Reform der BaFin angestoßen. Die Modernisierung wird nach Abschluss des Projekts Ende 2021 innerhalb der BaFin zielstrebig weiter vorangetrieben.

BaFin-Präsident Mark Branson und Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), haben die Fortschritte des umfangreichen Modernisierungsprojekts der deutschen Finanzaufsicht vorgestellt.

Dr. Kukies: Konkrete Fortschritte bereits sichtbar

Die Modernisierung der BaFin sei auf einem sehr guten Weg, sagte Staatssekretär Kukies im Pressegespräch und ergänzte:  Man sei dabei, neue Standards in der Finanzaufsicht zu setzen, und habe in der BaFin gute Fortschritte gemacht: die Fokusaufsicht setzte sich mit komplexen Unternehmen auseinander.

In der Kommunikation mit Whistleblowern werden bereits die Standards der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie erfüllt; und die BaFin sei auf einem sehr guten Weg, ab 2022 effektive Bilanzkontrolle aus einem Guss für alle in Deutschland börsennotierten Unternehmen zu leisten.

Mit dem Sieben-Punkte-Plan habe Minister Scholz eine Vision für die Reform der Finanzaufsicht vorgelegt. Der Gesetzgeber habe mit dem FISG der einen klaren Auftrag gegeben. Dessen zügige und effektive Umsetzung stelle das Modernisierungsprojekt sicher, weiß der Staatssekretär.

Branson: Erst der Anfang – langfristige Transformation

Die Umsetzungsgeschwindigkeit und die Breite der BaFin-Reform seien beeindruckend, sagte Branson und ergänzte: das sei allerdings erst der Anfang einer langfristigen Weiterentwicklung der BaFin.

Die Erwartungen an die BaFin seien klar: Entscheidungen von höchster Qualität, klare, ehrgeizige Ziele und eine moderne, digitale Arbeitsweise. Es brauche Zeit, bis überall auf dem angestrebten Niveau angekommen werde. Aber die Richtung stimme und die Motivation sei hoch, so der BaFin-Präsident.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende vergangenen Jahres eine gründliche Untersuchung der BaFin angestoßen und im Februar dieses Jahres einen Sieben-Punkte-Plan zur Reform der BaFin vorgelegt. Grundlage für die Reform der BaFin ist das im Juni dieses Jahres vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, FISG.

Ziel ist es, die Schlagkraft der BaFin im Aufsichts- und Prüfungshandeln zu erhöhen und den Finanzmarkt mit modernster Technologie wirksamer und stringenter zu beaufsichtigen. Ein Team aus rund 100 Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeitern, aus BMF und BaFin sowie externen Expertinnen und Experten, arbeitet seit rund sieben Monaten daran.

Inzwischen sind gut zwei Drittel der insgesamt 40 identifizierten Reformmaßnahmen umgesetzt, ein Drittel steht vor der Implementierung:

1. Fokusaufsicht und Taskforce garantieren intensivere Kontrolle

Die Fokusaufsicht und die Taskforce sind Mitte August an den Start gegangen. Koordiniert werden sie von der dem BaFin-Präsidenten direkt unterstellten Stabsstelle „Koordination Fokusaufsicht und Taskforce“, KFT.

So beaufsichtigt die Fokusaufsicht Finanzdienstleistungsunternehmen mit komplexen oder innovativen Geschäftsmodellen. Hier will die BaFin künftig holistischer und intensiver arbeiten, um kritische Risiken zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken.

In den vergangenen Monaten wurden hierfür die notwendigen neuen Prozesse aufgesetzt und getestet. Derzeit überwacht die Fokusaufsicht bereits 17 Banken, Versicherer, Wertpapierhäuser und Zahlungsdienstleister.

Mit ihrer Taskforce kann die BaFin im Verdachtsfall nun auch kurzfristig mit eigenem Personal investigativ prüfen. Damit verfügt die BaFin über eine Art schnelle Eingreiftruppe, die in dringenden Fällen sofort einsatzfähig ist.

Den Kern der Taskforce bildet eine Gruppe von Finanzspezialisten. Hierfür stellt die BaFin hochqualifizierte Prüferinnen und Prüfer sowie Finanz-Forensikerinnen und -Forensiker als neue Beschäftigte ein. Je nach Fall kann die Taskforce zudem auf Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Geschäftsbereichen zugreifen.

2. BaFin kontrolliert Unternehmensbilanzen noch intensiver

Nach dem FISG ist die Bilanzkontrolle ab dem Jahr 2022 künftig einstufig organisiert, das heißt Anlass- und Stichprobenprüfungen sind künftig allein Sache der BaFin. Die Rechte der BaFin zur Überprüfung der Bilanzen der in Deutschland börsennotierten Unternehmen werden damit erheblich gestärkt.

Die BaFin hat ein maßgeschneidertes Markt-Monitoring zur Identifikation risikobehafteter Unternehmen aufgebaut. Dieser Prototyp wird kontinuierlich weiterentwickelt. Gleichzeitig richtet die BaFin ihre Prüftätigkeit proaktiver aus, etwa mit verstärkten Vor-Ort-Prüfungen und finanzforensischen Untersuchungen.

Im September dieses Jahres hat eine neu eingerichtete Gruppe die Verantwortung für die Bilanzkontrolle in der BaFin übernommen. Anfang kommenden Jahres werden die Expertinnen und Experten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, DPR, von der BaFin übernommen, weitere Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Rechnungslegungsspezialistinnen und -spezialisten werden rekrutiert.

Insgesamt wird die Bilanzkontrolle der BaFin rund 60 Beschäftigte umfassen.

3. Hinweisgeberstelle und Market Contact Group als neue Impulsgeber

Die BaFin hat ihre Hinweisgeberstelle, an die sich Whistleblower wenden können, im August dieses Jahres neu aufgestellt. Ein risikoorientierter Ansatz und ein umfassendes Monitoring ermöglichen es der BaFin, wertvolle Informationen zu sammeln und zu analysieren, um dann zielgerichtet zu agieren.

Auf der Grundlage der von BMF am 26. Juli 2021 erlassenen BaFin-Hinweisgeberverordnung agiert die Hinweisgeberstelle bereits jetzt nach den Standards der EU-Hinweisgeberschutzverordnung. Die neu geschaffene Market Contact Group, MCG, die auch in dieser Einheit angesiedelt ist, nimmt entsprechende Informationen aus der Finanzbranche entgegen.

4. Mystery-Shopping und neuer Beauftragter stärken Anleger- und Verbraucherschutz

Ab dem kommenden Jahr nutzt die BaFin verdeckte Testkäufe, auch bekannt als Mystery-Shopping, als weiteres Instrument zur Stärkung der Verbraucherschutzaufsicht. Geplant sind mehrere Mystery-Shopping-Aktionen pro Jahr.

Geschulte Testkäuferinnen und -käufer treten dann als Verbraucherinnen und Verbraucher auf, um sich in Finanzunternehmen beraten zu lassen oder Produkte zu Testzwecken zu erwerben.

Die BaFin prüft damit, ob die Dienstleister ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und Anlegerinnen und Anlegern einhalten. Erste Pilote hat es bereits gegeben.

Mit der Ernennung eines eigenen Beauftragten im Juli dieses Jahres ist das Mandat des kollektiven Verbraucher- und Anlegerschutzes der BaFin weiter gestärkt worden.

5. BaFin-Präsident erhält mehr Kompetenzen

Im Zuge der Modernisierung sind auch die Kompetenzen des BaFin-Präsidentenamts erheblich gestärkt worden. Präsident Branson verantwortet den Haushalt, legt Personal- und Finanzmitteleinsatz fest und bestimmt die Aufbauorganisation.

Dementsprechend hat die BaFin ihre Statuten bereits zum 1. Juli dieses Jahres angepasst. Die Entscheidungsfindung auf Leitungsebene ist so beschleunigt. Bis Ende des Jahres wird sie zudem ein neues strategisches Steuerungssystem mit klaren Zielvorgaben einführen.

6. Data Intelligence Unit und IT-Aufsicht: BaFin setzt modernste Technologie ein

Die zentrale Analytics-Einheit, die Data Intelligence Unit, DIU, hat ihre Arbeit im August aufgenommen. Die DIU ist das Rückgrat der datengetriebenen und IT-gestützten Aufsicht. Das zentrale neue Tool – das Aufseher-Cockpit – ist als Prototyp bereits entwickelt. Die Version 1.0 soll Ende des Jahres in Betrieb genommen und kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Mit dieser IT-Lösung werden die Aufseherinnen und Aufseher der BaFin perspektivisch alle für ihre Arbeit notwendigen Informationen auf einen Blick unter Einsatz modernster Technologien erhalten – intuitiv nutzbar mit einem auf die Nutzerinnen und Nutzer zugeschnittenen Design.

Im August dieses Jahres wurde außerdem die IT-Aufsicht gestärkt: Eine neue Aufsichtsgruppe führt nun die Aufsicht über Kryptoverwahrer, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute. Im Fokus stehen Cyberkrisenprävention und die Überwachung vernetzter IT-Auslagerungsunternehmen.

Weitere IT-Expertinnen und Experten sollen diese Aufsichtsbereiche künftig noch unterstützen. Begleitend baut die BaFin ihre Schulungsformate zur Steigerung des digitalen Know-Hows sowie zu Aufsichtsthemen mit Technologiebezug aus, wie etwa Cloud-Computing, Cybersicherheit im Finanzsektor und Distributed Ledger Technologie und Blockchain.

Um die neuen Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse umsetzen zu können, wurden rund 150 neue Stellen geschaffen. Etwa 80 Prozent dieser Stellen konnten bereits besetzt werden oder befinden sich im konkreten Auswahlprozess. Ein hälftiger Mix aus engagierten und erfahrenen Aufseherinnen und Aufsehern sowie externen Kandidaten mit neuen Fachkompetenzen vereint Erfahrung und Expertise der BaFin mit frischem Blick und zusätzlichen Ideen aus dem Markt.