BMF und BaFin wollen künftig prinzipiengeleitet sowie ziel- und risikoorientiert zusammenarbeiten. Diese Grundsätze stärken die operative Unabhängigkeit der BaFin in ihren Aufsichtsentscheidungen und setzen einen zeitgemäßen und risikoorientierten Rahmen.
Gemeinsam mit der BaFin hat das BMF vor etwa sechs Monaten anhand des Sieben-Punkte-Plans die Reform der BaFin angestoßen. Inzwischen sind gut zwei Drittel der insgesamt 40 Reformmaßnahmen umgesetzt, ein Drittel steht vor der Implementierung.
Jedes Jahr verliert Deutschland Umsatzsteuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Ein Großteil dieses Geldes fließt an die organisierte Kriminalität, aber es gibt auch Unternehmen, die unabsichtlich nicht ihre volle Umsatzsteuer entrichten.
Eine der wesentlichen Änderungen des Eckpunktepapiers des Bundesfinanzministeriums betrifft die Zuordnung der Aufsichtsbehörde. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater werden derzeit durch die zuständige IHK beaufsichtigt, künftig sollen sie der Aufsicht der BaFin unterliegen.