Assekurata-Marktstudie: Perspektiven für Garantien verbessern sich

Anzugträger hält Pfeil in der Hand
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Die deutschen Lebensversicherer können bei ihren Garantieverträgen von den gestiegenen Marktzinsen profitieren. Im Jahr 2023 verzeichneten sie Rückflüsse aus der Zinszusatzreserve (ZZR) in Höhe von 4 Mrd. Euro, nachdem im Vorjahr erstmals ein ähnlicher Betrag frei geworden war. Aktuell mehren sich allerdings die Anzeichen, dass die Zinsen am Kapitalmarkt wieder sinken. Dennoch ist durch die Konzeption der ZZR derzeit nicht mit neuem Zuführungsbedarf zu rechnen. Hoffnung macht der Branche außerdem die Aussicht auf einen steigenden Höchstrechnungszins im Neugeschäft.

Dies sind Ergebnisse aus der aktuellen Marktstudie zu Überschussbeteiligungen und Garantien von Lebensversicherern, die Assekurata veröffentlicht hat. Die Marktstudie kann einschließlich vieler Einzelauswertungen auf der Internetseite bestellt werden. Auf diesen Seiten finden Interessenten auch alle Assekurata-Ratingberichte kostenlos zum Download.

DAV spricht sich für steigenden Höchstrechnungszins aus

Aufgrund der gestiegenen Zinsen und der wirtschaftlichen Rahmendaten hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen, den gesetzlichen Höchstrechnungszins für 2025 auf 1,00 Prozent anzuheben. Seit einigen Jahren liegt er lediglich bei 0,25 Prozent. Der niedrige Rechnungszins beschränkt die Möglichkeiten der Lebensversicherer, Garantien in ihre Produkte einzukalkulieren. Die Entscheidung über die Annahme des DAV-Vorschlags wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) getroffen. „Sollte es dazu kommen, würde der Höchstrechnungszins erstmals seit 30 Jahren wieder steigen“, kommentiert Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur. Nach der letzten Anhebung im Jahr 1994 lag der Höchstrechnungszins noch bei 4,00 Prozent, seitdem wurde er insgesamt sieben Mal abgesenkt. „Auch wenn wir von den alten Höhen noch weit entfernt sind, würde sich mit höherem Rechnungszins der Gestaltungsspielraum für Lebensversicherungsprodukte wieder erweitern“, sagt der Assekurata-Bereichsleiter. Dann erwartet er neuen Schwung in den Produktschmieden der Anbieter. „Auch ein Comeback der Riester-Rente ist denkbar, da die gesetzlich vorgeschriebene Bruttobeitragsgarantie von 100 Prozent wieder besser kalkulierbar wäre.“

ZZR entlastet die Zinsanforderungen

Änderungen beim Höchstrechnungszins wirken grundsätzlich für das Neugeschäft und nicht für den Bestand. Für diesen hat Assekurata in der Marktstudie nachgewiesen, dass die tarifliche Garantieverzinsung im Branchenschnitt Ende 2023 noch bei 2,34 Prozent liegt. Allerdings wird die Zinsanforderung durch die Zinszusatzreserve (ZZR) entlastet, die die Lebensversicherer bereits seit dem Bilanzjahr 2011 bilden mussten. Nach Anrechnung der ZZR liegt die Zinsanforderung nur noch bei 1,35 Prozent und damit knapp einen Prozentpunkt unterhalb der nominellen Anforderung (siehe Tabelle).

Durchschnittliche Garantieverzinsung im Bestand
© Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH

Weitere Rückflüsse aus der ZZR absehbar

„Der Aufbau der ZZR war in den Niedrigzinsjahren ein echter Kraftakt für die Branche, die bis 2021 insgesamt 96 Milliarden Euro in die Reserve eingestellt hat“, blickt Lars Heermann zurück. „Durch die gestiegenen Marktzinsen können sich die Lebensversicherer aber mittlerweile über Rückflüsse freuen.“ Laut Auswertung in der Studie beliefen sich die ZZR-Rückflüsse im Bilanzjahr 2023 ähnlich wie im Vorjahr auf rund 4 Mrd. Euro. Damit summiert sich der ZZR-Bestand in der Branche insgesamt noch auf etwa 88 Mrd. Euro.

Abgesehen von der individuellen Bestandsstruktur eines Versicherers hängt die Dotierung der ZZR maßgeblich vom Zinsumfeld ab. „Durch den jüngsten Rückgang der Inflation im Euroraum könnte die Europäische Zentralbank den Leitzins in den kommenden Monaten wieder etwas zurücknehmen, was die Anleihemärkte unter Druck setzen würde“, prognostiziert Lars Heermann. Mit einem wieder einsetzenden ZZR-Aufbau rechnet er allerdings nicht. Als Beleg dafür hat Assekurata im Rahmen der Marktstudie Zukunftsszenarien modelliert und untersucht, wie sich der Referenzzins für die ZZR in verschiedenen Konstellationen entwickelt.

Selbst in einem ausgeprägten Negativ-Szenario, in dem die Analysten einen Zinsrückgang bis auf null unterstellt haben, würde der Referenzzins in den kommenden Jahren zunächst stabil bleiben, wie die Abbildung verdeutlich. Dann würden vorerst weitere ZZR-Mittel frei, da die auslaufenden Verträge mit hohen Altgarantien (Bestandseffekt) weitere notwendige Nachreservierungen (Zinseffekt) überkompensieren.

Projektion des Referenzzinssatzes
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ZZR ist im Basis-Szenario ausfinanziert

Im Basis-Szenario, in dem Assekurata von einem konstanten Zinsverlauf ausgeht, wäre die ZZR sogar dauerhaft ausfinanziert und würde sich bis 2040 kontinuierlich abbauen. In der nahen Zukunft erwartet die Rating-Agentur für die Jahre 2024 und 2025 Rückflüsse von jeweils etwa 5 Mrd. Euro. Durch den Anstieg des Referenzzinseses sei ab 2027 dann sogar mit Rückflüssen im zweistelligen Milliardenbereich zu rechnen.

Die frei werdenden ZZR-Mittel kommen vollumfänglich den Kunden zugute. Dies geschieht jedoch nicht auf einen Schlag, sondern allmählich. „Teilweise nutzen die Unternehmen die ZZR-Rückflüsse neben der Finanzierung der Altgarantien zunächst zum Abbau von stillen Lasten in ihren Kapitalanlagen“, stellt Lars Heermann fest. „Dann profitieren die Versicherten erst in der langen Frist von höheren Überschussbeteiligungen durch den ZZR-Effekt.“ Der Assekurata-Experte empfiehlt Kunden daher, geduldig zu sein und ihre Verträge bis zum Ende durchzuhalten.

Bilder (2–3): © Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH