Rentenpaket II: Ein Kompromiss auf dem Weg zu weiteren Reformen

Frau im Alterungsprozess
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Der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner vorgelegte Gesetzentwurf zielt als Kompromiss auf eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ab.

Rentenkürzungen sind demnach nicht geplant und das Eintrittsalter soll nicht erhöht werden. Die Haltelinie für das Rentenniveau mit derzeit 48 Prozent des Durchschnittslohns soll über das Jahr 2025 hinaus bis 2039 garantiert sein. Die Finanzierung soll über eine weitere Finanzierungskonstante, das kapitalgedeckte Generationenkapital, die Zahlungen aus den Beitragssätzen sowie den jährlichen Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt (aktuell jährlich 100 Milliarden Euro) gewährleisten werden. Zudem soll die Nachhaltigkeitsrücklage zur Stärkung der unterjährigen Liquidität von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben erhöht werden.

Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist der vorgelegte Gesetzentwurf für das Rentenpaket II nur ein erster Schritt: „Es ist gut, dass es nun mit der Gesetzgebung im Bereich der Alterssicherung endlich losgeht”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Das Rentenpaket macht hoffentlich den Weg für notwendige Reformen der betrieblichen und privaten geförderten Altersvorsorge frei. Aufgrund der rapiden demografischen Entwicklung sind Reformen in der gesamten Alterssicherung überfällig.

Das Aktienkapital soll erst ab dem Jahr 2036 die Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung mindern. Inwieweit es sich bis dahin entsprechend vermehrt und das nötige Kapital aufgebaut hat, wird unterschiedlich bewertet. Hinzu kommt, dass bis dahin durch die Verrentung der Millionen Babyboomer eine Verrentungswelle über die GRV hinweggerollt sein wird. Mehr Kapitaldeckung im System ist grundsätzlich richtig, doch dabei darf es nicht bleiben. Die Rahmenbedingungen für die zweite und dritte Säule müssen jetzt klug nachjustiert werden.

Lebenslange Renten in der privaten und pragmatische Lösungen in der betrieblichen Altersvorsorge

Das Gesetzgebungsverfahren zum Rentenpaket II ist das erste von vier angekündigten Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Alterssicherung. Neben der Sicherungspflicht für Selbstständige stehen weitere Reformen im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge an.

Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll noch im Frühjahr folgen. „Es geht darum, die betriebliche Altersversorgung auch jenseits von Sozialpartnermodellen weiter zu stärken. Es braucht weiter eine bessere „Geringverdienerförderung“ sowie pragmatische Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen“, sagt Asmussen. Der GDV befürwortet, dass Betriebe ihre Beschäftigten auch ohne Tarifvertrag automatisch in die Betriebsrente einbeziehen dürfen. Bei sogenannten Opt-out-Modellen müssen sich die Beschäftigten nicht selbst aktiv um ihre Betriebsrente kümmern. Sie können aber widersprechen, wenn sie nicht einbezogen werden wollen.

Noch größeren Handlungsdruck sehen die Versicherer bei der privaten Altersvorsorge, die als Ergänzung weiter gebraucht wird. „Die geförderte private Altersvorsorge hat unverändert einen hohen Stellenwert. Sie lohnt sich mit der Zulagenförderung vor allem für Frauen, Familien und für Menschen mit geringen Einkommen. Das System ist aber in die Jahre gekommen und zu kompliziert. Es muss einfacher und attraktiver werden”, sagt Asmussen.

Für eine Reform hat die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe im vergangenen Jahr Denkanstöße geliefert. „Es ist gut, dass private Altersvorsorge auch künftig freiwillig und privatwirtschaftlich bleiben soll”, so Asmussen. Richtig in dem Fokusgruppen-Bericht ist aus Sicht der Versicherer, dass mehr Renditechancen gehoben werden sollen. „Aber der Wert lebenslanger Renten wird in der Diskussion unterschätzt. Die lebenslange, monatliche Rente muss der Kern von Altersvorsorge bleiben. Das Ersparte darf nicht mit Erreichen eines bestimmten Geburtstages aufgebraucht sein”, betont Asmussen.