Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland und weltweit

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Mit der zunehmenden Beliebtheit von Kryptowährungen werden Fragen zu deren Besteuerung immer häufiger gestellt. Privatpersonen in Deutschland und auf der ganzen Welt suchen Klarheit darüber, wie Steuern auf Kryptowährungen erhoben werden und wie Steuerbehörden Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin verfolgen.

cryptomonday.de veröffentlicht nun den Bericht „Krypto-Steuer in Deutschland 2023 – Bitcoin & Co“, der die wichtigsten Statistiken und steuerlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen beleuchtet und bietet damit wertvolle Einblicke in die Besteuerung von digitalen Währungen, einschließlich Haltefristen und internationale Vergleiche. Hier sind einige der wichtigsten Erkenntnisse aus dem Bericht:

Kryptowährungen unterliegen in Deutschland einem individuellen Einkommensteuersatz von bis zu 42 Prozent. Im Gegensatz zu Aktien, die der Quellensteuer unterliegen, werden Gewinne aus Kryptowährungen als Einkommen besteuert.

Werden Kryptowährungen mindestens ein Jahr lang gehalten, sind sie in Deutschland steuerfrei. Diese vorteilhafte Regelung gilt für langfristige Investoren, die ihre Kryptowährungen verkaufen können, ohne dass sie auf die erzielten Gewinne Steuern zahlen müssen.

Für Gewinne aus Kryptowährungen gibt es eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Wenn der Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen unter dieser Grenze liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Wird diese Grenze jedoch überschritten, unterliegt der gesamte Gewinn der individuellen Einkommensteuer.

Das Finanzamt wendet drei Methoden an, um Kryptowährungsgewinne zu ermitteln: Anforderung von Informationen bei Kryptobörsen und Brokern, Überwachung ungewöhnlicher Zahlungsvorgänge durch Banken und direkte Anfragen an die Steuerzahler. Das Versäumnis, Kryptogewinne zu melden, kann zu Strafen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Bis zu 25 Prozent des Lohns können in Deutschland in Kryptowährungen ausgezahlt werden, sofern der restliche Teil in Euro ausgezahlt wird. Die Steuerpflicht für in Kryptowährungen erwirtschaftetes Einkommen bleibt jedoch bestehen, da die einjährige Haltefrist gilt.

Die First-In-First-Out (FIFO)-Methode wird empfohlen, um Krypto-Trades zu verfolgen und die Steuerpflicht zu minimieren. Die Last-In-First-Out (LIFO)-Methode wird seit 2021 offiziell nicht mehr akzeptiert.

Für das Staking, eine Methode zur Erzielung passiver Einkünfte durch das Verleihen oder Staken von Kryptowährungen, gilt nun die einjährige Haltedauer anstelle der bisherigen 10-Jahres-Regelung.

Internationale Vergleiche zeigen, dass Österreich einen pauschalen Steuersatz von 27,5 Prozent auf Kryptowährungen erhebt, während Frankreich mit 45 Prozent eine der höchsten Krypto-Steuern hat. Drei Länder erheben jedoch keine Steuern auf Kryptogewinne: Singapur, Schweiz und Malta.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Krypto-Steuer ein komplexes Thema bleibt, das ein tiefes Verständnis der Regeln und Vorschriften in jeder Gerichtsbarkeit erfordert. Es wird empfohlen, dass Einzelpersonen professionellen Rat einholen oder spezielle Steuersoftware verwenden, um die Einhaltung der steuerlichen Pflichten sicherzustellen.

Detailliertere Statistiken, häufig gestellte Fragen sowie Krypto-Preisprognosen und -Leitfäden finden die Leser im vollständigen Bericht.