Investment in Cardano: finanzielle Risiken und rechtliche Aspekte

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In der Welt der Kryptowährungen hat sich Cardano einen Namen gemacht. Die Blockchain, die auf Basis des ADA-Coins funktioniert, möchte zentrales Element für den Kryptohandel von unterschiedlichen Blockchains werden. Die Beliebtheit zeigt sich auch darin, dass Händler und Onlineanbieter, wie zum Beispiel Glücksspielstätten, auf Cardano setzen.

Mittlerweile werden im Bereich Freizeitunterhaltung die besten Cardano Casinos zum Trendsetter und auch das Interesse der Investoren in diesen Coin steigt. Aber wie riskant ist dieser Deal? Welche Verluste drohen bei einer Investition und wie sieht es eigentlich rechtlich aus?

Starke Kursanstiege der letzten Jahre – eine Prognose für weiteres Wachstum?

In den letzten Jahren war Cardano auf dem aufstrebenden Ast, was viele Interessenten lockte. Wenn es um die eigenen Finanzen geht, ist das Interesse an guten Angeboten stets vorhanden. Cardano arbeitet zukunftsorientiert, bietet die Möglichkeit von Smart Contracts (siehe auch Ethereum) und kann damit als moderner als die Bitcoin-Blockchain gesehen werden. Einige Fans sind sich sogar sicher, dass Cardano die Blockchain der Zukunft sein wird. Gegründet von Charles Hoskinson setzt das Projekt auf mehr Mitbestimmungsrechte seitens der Holder. So wird bei geplanten Weiterentwicklungen beispielsweise abgestimmt. Aber ist es deshalb allein sicher, dass die 2015 ins Leben gerufene Blockchain auf Wachstumskurs bleiben wird?

Grundsätzlich sind Investitionen in Krypto immer mit Risiken verbunden. Die Volatilität ist hier besonders hoch, die Gefahr von Einbrüchen realistisch vorhanden. Doch es gibt auch den umgekehrten Fall. Erinnern wir uns zurück, wissen wir, dass zahlreiche Menschen durch das Investment in Bitcoin Millionäre geworden sind. Andere, die (zu spät) auf den Zug aufspringen wollten, haben viel verloren.

Grundsätzlich gibt es keine Garantie dafür, dass Wachstum anhält. Das trifft auch auf Cardano zu und ein blindes Investment ist nicht von Vorteil. Mit einem gut diversifizierten Krypto-Portfolio kann es aber Potenzial haben, den aufstrebenden Stern unter den Blockchains nicht außer Acht zu lassen und zumindest über eine Investition nachzudenken.

Die steuerliche Seite: Müssen Cardano-Gewinne versteuert werden?

In Deutschland haben gerade einmal 10 Prozent der Bundesbürger zwischen 18 und 64 Jahren in Kryptowährungen investiert oder sind aktive Halter. Andere Länder sind deutlich stärker auf dem Markt involviert. Das erklärt, warum so viele steuerrechtliche Fragen scheinbar ungeklärt sind. Tatsächlich gibt es klare Regeln, doch die Unsicherheiten sind immer noch groß. Der Aktienmarkt sieht eine automatisierte Versteuerung vor, bei Kryptowährungen ist es anders. Wer Gewinne aus dem Handel erzielt, muss diese selbstständig versteuern. Aber gilt das in jedem Fall? Tatsächlich gehören Kryptowährungen nicht zu den Währungen und werden auch nicht als offizielle Kapitalanlage gewertet. Sie fallen in die Kategorie der Wirtschaftsgüter und sind damit auf dem gleichen Level zu sehen wie Wertgegenstände.

Das heißt in der Praxis, dass hier nicht die Abgeltungssteuer veranschlagt wird, sondern Einkommensteuer auf Gewinne gezahlt werden muss. Versteuert wird zum eigenen Einkommensteuersatz, der Besitzer von Kryptowährungen muss selbst aktiv werden! Aber auch hier gibt es Ausnahmen!

Wer seine Kryptowährungen über ein Jahr hält und sie anschließend verkauft, muss weder Verluste noch Gewinne versteuern. Werden die Coins hingegen innerhalb des ersten Jahres gewinnbringend weiterverkauft, gelten die Einnahmen als Spekulationsgewinne und die Einkommenssteuer wird fällig.

Sonderregelung: Die sogenannte Freigrenze gilt auch bei Veräußerungsgeschäften im Bereich Kryptowährungen. Liegen die erzielten Gewinne also unter 600 Euro, müssen keine Steuern gezahlt werden (in einem Jahr). Ab 601 Euro besteht eine Versteuerungspflicht und diese gilt für den kompletten Betrag, nicht erst für jene Summe, die über 600 Euro liegt.

Verluste steuerlich geltend machen – so kann die Steuerlast gesenkt werden

Der volatile Kryptomarkt bringt immer wieder Verluste mit sich. Auch die sind steuerlich relevant, denn sie können von den Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. So lässt sich die entstehende Steuerlast senken. Das gilt allerdings nicht, wenn es zu einem Diebstahl der Kryptowährung gekommen ist.

Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen – was ändert sich steuerrechtlich?

Aus dem Auge des Finanzamtes betrachtet, lässt sich der Handel mit Kryptowährungen privat oder gewerblich vollziehen. Allerdings ist nicht klar, wann welche Einstufung erfolgt. Bei regelmäßigen Transaktionen, die weit über dem Durchschnitt liegen, kann das Finanzamt gewerbsmäßigen Handel unterstellen. Allerdings sieht der Bundesfinanzhof das anders.

Hier wurde mehrmals geurteilt, dass ein gewerblicher Händler zum Beispiel auf fremde Rechnung arbeiten oder er wie ein professioneller Händler auftreten muss (eigene Büroräume, Mitarbeiter etc.). Erfolgt die Einstufung als gewerblicher Händler, ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt Pflicht. Jetzt müssen ab einem Freibetrag von 24.500 Euro auch Gewerbe- und Körperschaftssteuer gezahlt werden. Das vorhandene Kryptowährung-Vermögen gilt nun automatisch als Betriebsvermögen und wird anders besteuert.

Größter Nachteil: Die Haltefrist von 365 Tagen gilt bei gewerblichen Händlern nicht. Es gibt also keine Möglichkeit, nach einem Jahr steuerfrei zu handeln!

Achtung Pleite: Wenn die Kryptobörse nicht mehr zahlungsfähig ist

Es ist eine der größten Ängste der Anleger, dass die Kryptobörse plötzlich in die Pleite rutscht. Unlängst passierte genau das mit FTX, einer der größten Kryptobörsen überhaupt. Aber welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger in dieser Situation? Der Zugang zu den Kryptowährungen ist in vielen Fällen bei einer Pleite nicht mehr möglich. Jetzt ist das Risiko realistisch, dass die Einlagen komplett verloren gehen.

Im besten Fall verzögert sich der Zugriff nur, die Währung wird aber noch ausgezahlt. Rechtlich gibt es große Schwierigkeiten, denn viele Kryptobörsen haben ihren Sitz im Ausland. Im Fall von FTX blieb den ehemaligen Nutzern nichts anderes übrig, als Geduld zu zeigen. Mithilfe eines Nachweisformulars mussten die Anleger belegen, dass sie in Besitz von Kryptowährungen waren.

Diese Angaben wurden dem Insolvenzverwalter zugestellt und dann beginnt die Zeit der Geduld. Grundsätzlich ist das Recht aber auf der Seite der Investoren, denn auch Kryptobörse unterliegen der Einlagensicherung. Es ist von großer Wichtigkeit, die genutzte Börse genauestens unter die Lupe zu nehmen. Welche vertraglichen Klauseln gibt es? Wird die Einlagensicherung begrenzt und wo ist der juristisch relevante Sitz?

Fazit: Rechtlich noch immer große Unsicherheiten auf dem Kryptomarkt

Obwohl Kryptowährungen mittlerweile deutlich bekannter sind als noch vor einigen Jahren, bleiben Unsicherheiten nicht aus. Ganz besonders, wenn es um steuerrechtliche oder allgemein rechtliche Themen geht, sind viele Verbraucher verunsichert. Selbst Finanzämter wissen nicht immer sofort, welche Regeln im individuellen Fall gelten. Klar ist aber, dass unabhängig von der Art der Kryptowährung einheitliche Strukturen wichtig sind. Und auch die Wahl der Kryptobörse spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit.