FinVermV-Novelle: Anerkennung für Beratungsleistung fehlt

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Auch Finanzanlagenvermittler*innen gemäß § 34f GewO sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden im Rahmen der Anlageberatung erfragen. Damit dies zu einer gesetzlichen Pflicht wird, muss die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) überarbeitet werden.

Eine Stellungnahme des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW

Der AfW begrüßt, dass der redaktionelle Fehler in der FinVermV behoben werden soll und dann auch die Finanzanlagenvermittler*innen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen.

Des Weiteren sollen Detailregelungen rund um die Sachkundeprüfungen aktualisiert werden. Hier begrüßt der AfW, dass eine im Rahmen der § 34i GewO abgelegte praktische Prüfung nun ebenfalls bei der Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO anerkannt werden soll.

Wir kritisieren aber, dass der neu überarbeitete Ausbildungsberuf „Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK)“ der Sachkundeprüfung gleichgestellt werden soll. Dafür werden im Rahmen der Ausbildung schlicht zu wenig Kenntnisse im Bereich der Finanzanlagen vermittelt.

„Die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen für 34f Vermittler begrüßt der AfW. Was uns aber sehr irritiert ist die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass diese Abfrage durchschnittlich pro Kunde nur 6 Minuten dauern würde. Wir fragen uns, ob die Anforderungen und die Komplexität dieses Vorgangs der Bundesregierung wirklich bewusst sind. Zeit ist Geld und diese zusätzlichen Kosten sind ausschließlich von den Vermittlern zu tragen, die nun sogar von einem Provisionsverbot aus Brüssel bedroht werden. Das ist keine Anerkennung für die hohe Qualität der Beratungsleistung“, erklärt explizit der AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Bundesrat soll die Änderungen der FinVermV in seiner Sitzung am 10.02.2023 beschließen, so dass die Änderungen anschießend zeitnah in Kraft treten.

Die detaillierte Stellungnahme des AfW ist hier abrufbar.