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Wann ist ein Versicherungsmakler „unabhängig” und wann darf er dies auch „darstellen“?
Folgt man den Urteilen zweier Landgerichte dürfen Versicherungsmakler, die Provisionen oder Courtagen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten, sich nicht länger als „unabhängig“ bezeichnen und auch nicht als reine „Berater“ auftreten. Was dies für Vemittelnde in der Praxis bedeutet, erläutert RA Oliver Timmermann in dieser ausführlichen Urteilsbesprechung.
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Maklerbestände gesucht
Maklerbestände in Hamburg und Umgebung gesucht! Dabei ist das Interesse breit gefächert: Von Kauf über Kooperation bis zur Nachfolgelösung.