Der vielbeachtete Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie enthält nicht nur Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlagenprodukten. Wie der AfW informiert, ist in dem Entwurf auch eine Weiterbildungspflicht für Anlageberater vorgesehen.
Der AfW begrüßt, dass der redaktionelle Fehler in der FinVermV behoben werden soll und auch Finanzanlagenvermittler die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen, ist aber irritiert von dem vom BMS angesetzten Zeitmaß pro Beratung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gegenüber dem VOTUM Verband bestätigt, dass für § 34f-Vermittler die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 02. August 2022 nicht gilt.