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Nachhaltigkeitsabfragepflicht: Ab sofort auch für 34f-Vermittler
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt mit dem 20. April die Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen auch für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO in Kraft. Damit sind sie den Versicherungskaufleuten gleichgestellt, für die schon seit dem 2. August 2022 diese Abfragepflicht gilt.