Corona-Krise: DEVK will Autofahrern wieder Beiträge erstatten

Corona-Krise: DEVK will Autofahrern wieder Beiträge erstatten
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Auf den Straßen ist viel weniger los als üblich. Auch die DEVK Versicherungen registrieren daher weniger Pkw-Schäden. Deshalb hält das Kölner Unternehmen für Kunden, die in diesem Jahr schadenfrei unterwegs sein werden, erneut Beitragsrückerstattungen für möglich.

Als einer von ganz wenigen Versicherern in Deutschland zahlt die DEVK ihren Kunden regelmäßig Beiträge zurück. So wurden schon Anfang diesen Jahres Versicherten, die 2019 keinen Schaden hatten, Beiträge zurückgezahlt. Rund 363.000 DEVK-Versicherte profitierten in der Kfz-Vollkaskoversicherung von einer Rückvergütung. Über 144.000 Versicherte bekamen zudem 25 Prozent ihrer Kfz-Teilkaskobeiträge erstattet. Und fast 68.000 Bestandskunden erhielten Geld von ihrer Kfz-Unfallversicherung.

DEVK beteiligt Versicherte regelmäßig an Überschüssen

Gottfried Rüßmann, DEVK-Vorstandsvorsitzender,  sagt:

„Aktuell können wir natürlich das Jahr 2020 noch nicht abschließend einschätzen. Aufgrund des schadenarmen Verlaufs der letzten Wochen erwarten wir aber am Ende geringere Aufwände. Daran wollen wir unsere Mitglieder und Kunden natürlich wieder teilhaben lassen.“

Aktuell betreut die DEVK rund 2,9 Millionen Kfz-Verträge.

Kaskoversicherte, die 2020 keinen Schaden melden, werden sich wohl je nach Schadenfreiheitsklasse wieder über die Erstattung eines Anteils ihres Jahresnettobeitrags freuen können. „Die genaue Höhe“, so Rüßmann, „werden wir selbstverständlich erst am Ende des Jahres ermitteln können.“

Hilfe für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten

In der Corona-Krise kommt die DEVK ihren Kfz-Versicherten auch aktuell schon mit verschiedenen Angeboten entgegen. So können Fahrer, die jetzt deutlich seltener mit dem Auto unterwegs sind, ihre Jahresfahrleistung reduzieren. Und das nicht erst zum Jahreswechsel, sondern ab sofort. Kunden, die eventuell wegen Umsatz- oder Lohneinbußen im Moment nicht zahlungsfähig sind, erhalten in jedem Fall einen Zahlungsaufschub von einem Monat. Reicht das nicht, sind bei der DEVK auch bis zu drei Monaten möglich. Zudem können auch Ratenzahlungen vereinbart werden.

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