Aktuelles

Dr. Andreas Eurich und Oliver Schoeller

Mega-Fusion: Barmenia und Gothaer unterzeichnen Verträge

Die Mitgliedervertreterversammlungen beider Versicherer haben gestern den Fusionsverträgen zugestimmt. Die Vorstände unterzeichnen die Verträge heute – noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin. Die Satzung der neuen Gesellschaft, die als BarmeniaGothaer firmiert, schreibt Parität fest. Mit der Fusion entsteht eine der größten Vertriebsorganisationen im Markt mit mehr als 4.500 Vermittlern.

Weitere Nachrichten

Dr. Timm Weitzel

CEO-Wechsel bei Thinksurance

Florian Brokamp zieht sich nach fast zehn Jahren aus dem operativen Geschäft zurück. Dr. Timm Weitzel, Mitgründer und Geschäftsführer bei Thinksurance, wird neuer CEO. Christopher Leifeld, Mitgründer und Geschäftsführer, Mathias Berg, langjähriger Geschäftsführer, und George Bartlett, CFO, komplettieren die Geschäftsleitung.

Miriam Marx

Miriam Marx schlägt bei GGW auf

Miriam Marx wechselt zu Tobias Warwegs GGW Group und ist damit nach Michael Schliephake und Marc Nofri der dritte Neuzugang, der vom Wettbewerber MRH Trowe zur GGW-Group wechselt.

Robert Schmidt (l.) und Klaus Liebig

vfm-Gruppe mit Spitzenbewertung im Maklerpool Navigator 2023

Mit dem Ergebnis sicherte sich die vfm-Gruppe den ersten Platz unter 18 teilnehmenden Maklerpools. Abgefragt wurden folgende Kategorien: Maklerorientierung, Produktspektrum, Prozesse/Services/Verwaltung, Weiterbildung, Marketingunterstützung, Softwareunterstützung/Digitalisierung sowie Vertriebsunterstützung.

Hände bauen Pfeil aus Puzzleteilen

CHARTA wird neues BVK-Mitglied

Der Maklerverbund CHARTA wird zum 01. August 2024 mit mehreren hundert Versicherungsmaklern Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dies geben der BVK und CHARTA bekannt.

Ärztin impft Mann

Rechtsschutzversicherer verweigern oft Deckung bei Klagen wegen Covid-19-Impfschäden: Betroffene wehren sich rechtlich mit Erfolg

Ab 31.12.2024 droht die Verjährung der rechtlichen Schadenersatzansprüche aus § 84 AMG. Sollte sich aufgrund der unvermeidbaren BGH-Rechtsprechung ergeben, dass Deckungsablehnungen der Versicherer rechtswidrig und Versicherte gehindert waren, in unverjährter Zeit erfolgsversprechende Schadenersatzklagen einzureichen, dürften Schadenersatzansprüche gegen Rechtsschutzversicherungen bestehen.

Kurzmeldungen