Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
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Versicherungsmakler bewertet eigene Versicherungsprodukte in seinem Vergleichsportal und handelt unlauter
Gemäß § 5a Abs. 2 UWG handelt man unlauter, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen und das Vorenthalten geeignet ist, eine geschäftliche Entscheidung zu veranlassen, die man sonst nicht getroffen hätte.
Kein Anspruch auf einen den Zeitwertschaden übersteigenden Neuwertanteil
Die Neuwertversicherung soll grundsätzlich keine Aufwendungen abdecken, die entstehen, wenn es bei der Wiedererrichtung zu wesentlichen Verbesserungen des Gebäudes kommt. Deswegen urteilte das Oberlandesgericht Schleswig, dass der Versicherungsnehmer gegen die Gebäudeversicherung nach einem Brandschaden an Nebengebäuden keinen Anspruch auf Zahlung des den Zeitwert übersteigenden Neuwertanteils hat.