Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow, da sie rechtliche Unterstützung benötigte, um ihre Ansprüche aus einer bei der Deutschen Ärzteversicherung AG bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen.
Der Versicherer hatte die Leistungen aufgrund eines von ihm in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens zunächst abgelehnt. Mit dieser Leistungsablehnung wandte sich die Mandantin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.
Gesundheitliche Beeinträchtigung: residuale Trizepsschwäche und schwere depressive Episode
Die Versicherungsnehmerin litt an einer residualen Trizepsschwäche sowie einer schweren depressiven Episode und damit einhergehenden andauernden Kopfschmerzen.
Der Arm beziehungsweise der Trizeps-Muskel fing bereits nach wenigen Minuten Belastung an zu zittern, wurde schwach und schmerzte, da der Trizeps-Muskel der Anstrengung nicht mehr Stand halten konnte, so dass die Belastung abgebrochen werden musste.
Ferner fühlte sich die Versicherungsnehmerin völlig erschöpft und körperlich matt, sie schlief seit langem kaum noch, war ausgebrannt und nicht mehr belastbar. Sie war deprimiert und ratlos und litt unter Schuldgefühlen und inneren Zwangsgedanken, weswegen sie sich immer mehr von sozialen Kontakten zurückzog.
Zuletzt konkret ausgeübter Beruf in gesunden Tagen: niedergelassene Ärztin
Nachdem die Versicherungsnehmerin ihren ursprünglich ausgeübten Beruf als niedergelassene Ärztin nicht mehr ausüben konnte, beauftragte sie die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte aus Hamburg, da diese auf Berufsunfähigkeitsverfahren spezialisiert sind.
Die Arbeit als niedergelassene Ärztin mit mehreren angestellten Ärzten war der Versicherungsnehmerin wegen ihrer schweren Depression, den massiven Schlafstörungen und der sehr starken Antriebslosigkeit faktisch nicht mehr möglich. Sie konnte ihre leitende Position nicht mehr ausüben. Die Planungen und Organisation des Geschäftsbetriebes waren ihr gänzlich nicht mehr möglich.
Auch der mit ihrer Tätigkeit verbundenen hohen Verantwortung und Arbeitszeitbelastung konnte die Versicherungsnehmerin aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr gerecht werden. Ferner war ihr auch die Bedienung medizinischer Geräte aufgrund ihrer Trizepsschwäche nicht mehr möglich.
Zunächst keine aufschlussreiche medizinische Begutachtung durch die DÄV
Die Deutschen Ärzteversicherung AG (AXA) hatte zur Prüfung der Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses konzentrierte sich aber ausschließlich auf die körperlichen Einschränkungen der Versicherungsnehmerin, weswegen die Versicherungsnehmerin auch nur von einer Orthopädin untersucht wurde. Die psychischen Erkrankungen der Versicherungsnehmerin blieben hierbei vollkommen außen vor.
Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach erneuter Begutachtung
Nachdem durch die Unterstützung der Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow das vollständige Krankheitsbild der Versicherungsnehmerin dargelegt und konkretisiert werden konnte, stimmte die Deutsche Ärzteversicherung AG (AXA) zu, zusätzlich auch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten einzuholen. Daraufhin wurde die Versicherungsnehmerin zusätzlich von einem Facharzt für Psychiatrie begutachtet.
Durch dieses weitere Gutachten konnte die Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin sodann zweifelsfrei nachgewiesen werden, sodass der Berufsunfähigkeitsversicherer sich gezwungen sah, ein unbefristetes Anerkenntnis auszusprechen. Ein gerichtliches Verfahren gegen den Versicherer konnte so vermieden werden, da alle vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmerin unbefristet anerkannt wurden.
Der Versicherer zahlte rückwirkend für zwei Jahre alle vertragsgemäßen Leistungen an die Versicherungsnehmerin aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den zurückliegenden Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.
Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Vermittler-Kongress 2021
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