BU: Einkommensvergleich und Fortschreibung auf den Vergleichszeitpunkt in der Nachprüfung
Für die Lebensstellung des Versicherten in seinem bisher ausgeübten Beruf ist entscheidend, was ihm tatsächlich an Einnahmen zur Verfügung stand. Die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Ursprungsberuf nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit hat somit außer Betracht zu bleiben, urteilte der Bundesgerichtshof.