Der BFH entschied, dass der Ersatz steuerbarer Einkünfte – und somit Schadensersatzleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – steuerpflichtig ist.
Ein Wohnungsverwalter haftet für Schäden einzelner Wohnungseigentümer, wenn er die getroffenen Beschlüsse nicht ordnungsgemäß umsetzt, urteilte der BGH.