Aktuelles

Neue Vorständin der myLife Lebensversicherung AG

Die BaFin hat die Übernahme der myLife Lebensversicherung AG und der HonorarKonzept GmbH durch die IDEAL-Gruppe genehmigt. Als vorbehaltlich der BaFin-Genehmigung neu bestellte Vorständin folgt Madeleine Bremme mit Wirkung zum 9. Dezember 2022 auf Dr. Claus Mischler.

Weitere Nachrichten

Produktenwicklung im Zeichen der Regulierung

Mit den Veröffentlichungen von EIOPA und BaFin kommen auf die Lebensversicherer in der Produktentwicklung neue quantitative Anforderungen zur Darlegung des Kundennutzen zu, die insbesondere Ablaufleistung und Rückkaufswert betreffen.

DAV empfiehlt Beibehaltung des Höchstrechnungszinses

Das Jahr 2022 ist von gestiegener Inflation und dem Bemühen der Zentralbanken geprägt, dieser mit Hilfe von deutlichen Zinssteigerungen zu begegnen. Doch aufgrund der noch instabilen Zinssituation am Kapitalmarkt empfiehlt die DAV den Höchstrechnungszins beizubehalten.

Die Zukunft der privaten Krankenversicherung

Vom reinen „Kostenerstatter“ zum kundenorientierten Gesundheitspartner: Private Krankenversicherer transformieren ihr Geschäftsmodell konsequent weiter, leiden dabei aber unter regulatorischen Vorgaben, niedrigen Nutzerzahlen und schwacher Datenqualität.

BaFin stellt Strategie für Verbraucherschutz vor

Die Verbraucherschutzstrategie umfasst vier inhaltliche Schwerpunkte: Den Ausbau des Markt-Monitorings, die Intensivierung der vorausschauenden und mutigen Aufsicht, die Stärkung der Finanzkompetenz der Verbraucher und die Ausweitung von Kooperationen im Verbraucherschutz.

Trading Apps: Dark Patterns sind unzulässig

Die BaFin erklärt es für irreführend und damit unzulässig, wenn in Entscheidungsumwelten von Apps oder Webseiten einzelne Schaltflächen im Vergleich zu anderen derart gestaltet sind, dass Nutzer sie insgesamt schlechter wahrnehmen.

„Die Banken sollten ihre Resilienz aufrechterhalten“

Fast alle Kunden der Finanzbranche sind von Zinswende, Inflation und Energiekrise betroffen. Dies macht sich durch steigende Kreditausfallrisiken bemerkbar. Banken sollten ihre Widerstandsfähigkeit durch robuste Kapital- und Liquiditätsausstattung und angemessene Risikovorsorge zu bewahren.

§ 34 f-Vermittler: Endlich herrscht Klarheit!

VOTUM begrüßt es, dass das BMF den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert. Einen Start im Frühjahr 2023 erachtet der Verband weiterhin für alle Berater aufgrund der unvollständigen Datenlage als günstiger.