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Erklärungsfrist bei Grundsteuer nicht verpassen

Grundstückseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuer-Feststellungserklärung abzugeben. Stichtag ist der 1. Januar 2022. Welche Daten mitzuteilen sind, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet.

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Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen die Angaben in der Feststellungserklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt elektronisch über die Steuer-Online-Plattform ELSTER. Dabei geht es um Werte wie Lage, Fläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart und Baujahr.

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