Eine Datenrettung ist ein wichtiger Schritt, um Daten und Informationen wieder verfügbar zu machen. Besonders für Unternehmen kann ein Verlust von Daten finanzielle Einbußen bedeuten, der gleichzeitig mit einem Imageverlust verbunden sein kann.
Besonders Firmen versuchen daher einen Datenverlust möglichst zu vermeiden und investieren entsprechend Gelder in die notwendige IT-Landschaft, um diese gegen Datenverlust abzusichern. Trotzdem passiert es, dass Daten gelöscht und somit nicht mehr abrufbar sind. Schon ein defekter USB-Stick kann ein großes Problem auslösen, wenn wichtige Daten nur auf diesem Medium abgesichert worden sind.
Aus diesem Grund treten Unternehmen in diesem Fall mit Experten in Kontakt, die sich auf den Bereich der Datenrettung spezialisiert haben. In vielen Fällen können die Profis die Daten retten und somit den Geschäftsbetrieb absichern. Wird im Nachgang eine Rechnung gestellt, wird jede Buchhaltung überprüfen, ob die Kosten der Datenrettung eine steuerliche Relevanz besitzen und somit die Betriebskosten senken. Auch im privaten Bereich wird man sich erkundigen, ob die entstandenen Kosten eventuell als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen.
Datenrettung als Betriebsausgabe
Bekommt ein Unternehmen eine Rechnung, welche Kosten einer Datenrettung beinhaltet, so gestaltet sich die steuerliche Absetzung sehr einfach. Eine Datenrettung kann als eine Betriebsausgabe abgesetzt werden und ist somit steuerlich relevant. Möchte man die Datenrettungskosten von der Steuer absetzen, muss ein betrieblicher Zusammenhang entstanden sein. Der Vorteil dieser Betriebsausgabe besteht in dem Fakt, dass der Gewinn geschmälert wird und somit auch die Bemessungsgrundlage der Steuer absinkt. Ein Unternehmen, welches die Betriebsausgabe geltend machen möchte, muss eine ordnungsgemäße Rechnung des Dienstleisters vorweisen können, bei der auch der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
Unternehmen können gleichzeitig auch Rechnungen als Betriebsausgabe absetzen, welche als vorbeugende Maßnahme gewertet werden können. Diese Kosten entstehen, wenn im Vorfeld eine Datenrettung vermieden werden soll. Sind Rechnungen im Bereich der Sicherungsprogramme vorhanden, welche dem Schutz und dem Archivieren von Daten dienen, so können diese Kosten auch im Bereich der Steuer abgesetzt werden.
Viele Unternehmen nutzen im Bereich der Datenrettung und besonders im Bereich der Managed IT-Services externe Dienstleister, die wiederkehrende IT-Dienstleitungen übernehmen. Dies können Leistungen sein, die mit dem bestehenden IT-Dienstleister oder der EDV-Abteilung definiert werden, oder es wird eine Auslagerung von Teilbereichen oder der kompletten IT-Landschaft durchgeführt. In den meisten Fällen wird mit dem Dienstleister der Managed IT-Services ein sogenanntes Service-Level-Agreement abgeschlossen, welches die Bereiche der Dienstleistung definiert. Auch die Kosten dieser Dienstleister können steuerlich geltend gemacht werden und sind als Betriebsausgabe abzusetzen.
Kann eine Datenrettung privat abgesetzt werden?
Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da es keine genaue Regelung gibt. Die Chancen können sich erhöhen, wenn der Computer gleichzeitig beruflich genutzt wird. Hier entscheidet der Einzelfall und muss somit geprüft werden. Ob die Datenrettung im Bereich der Werbungskosten oder als Handwerkerleistung abgesetzt werden kann, sollte man mit einem Steuerberater besprechen.
Da in den meisten Fällen die Datenrettung schwer in der Einkommenssteuer anzusetzen ist, sollte man überprüfen, ob man nicht doch einen finanziellen Ausgleich beanspruchen kann. Hier ist genau zu bewerten, ob die Datenrettung nicht auch als Versicherungsfall bei der eigenen Versicherung gemeldet werden kann. Ist eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung vorhanden, so ist zu überprüfen, ob die Datenrettung nicht auch von der eigenen Versicherung übernommen wird.
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