Volkswohl Bund zahlt im Streit um Berufsunfähigkeit Vergleichssumme

Sägewerk
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Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erstreiten vor dem Landgericht Meiningen die Zahlung eines sechsstelligen Vergleichsbetrages durch den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. an einen Einzelhandelskaufmann.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernhard Gramlich, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Nach bestandenem Abitur und Absolvierung des Grundwehrdienstes, startete der Versicherungsnehmer eine Berufsausbildung zum Einzelhandelskaufmann, die er auch erfolgreich abschloss. Infolge verschiedener Anstellungen, unter anderem auch in der Automobilindustrie, fungierte der Einzelhandelskaufmann in zuletzt gesunden Tagen als Leiter eines Sägewerks mit 23 ihm unterstellten Mitarbeitern. In diesem Betrieb wurden neben vereinzelten Aufträgen von Privatpersonen hauptsächlich Zuschnitte für Palettenhersteller gefertigt. Der Einzelhandelskaufmann hatte ein beachtliches Arbeitspensum von circa 52,5 Stunden wöchentlich.

An einem gewöhnlichen Arbeitstag führte der Einzelhandelskaufmann mehrere Kontrollgänge über das Betriebsgelände durch. Dabei beaufsichtigte er seine Mitarbeiter, machte Bestandsaufnahmen von der Qualität und Menge des gelieferten Holzes und erkundigte sich über Probleme im Ablauf oder an den Maschinen. Hierbei legte er im Laufe eines Tages in etwa sechs bis acht Kilometer auf unbefestigten und unebenen Untergrund zurück. Ferner erstellte er in Abstimmung auf die Bestelleingänge und Aufträge Produktionspläne und anschließend Arbeitspläne für die Mitarbeiter. Darüber hinaus führte er zahlreiche Kundengespräche und Telefonate mit Lieferanten, war mit der Beschaffung von Ersatzteilen, dem Beladen von LKWs mittels Gabelstapler betraut und half bei Reparaturen und allgemein bei der Produktion, falls Mitarbeiter wegen Urlaubs oder krankheitsbedingt nicht zur Verfügung standen.

Schwerer Betriebsunfall und dessen Folgen

Der Einzelhandelskaufmann erlitt einen Betriebsunfall im Sägewerk, bei dem eine mehrere Tonnen schwere Last auf ihn herabstürzte. Der Grad der Verletzungen war so drastisch, dass ihm der rechte Fuß und der rechte Arm amputiert werden mussten. Diese körperlichen Beeinträchtigungen hatten zur Folge, dass der Einzelhandelskaufmann keine Arbeiten mehr verrichten konnte, die hohen körperlichen Einsatz oder Kraftaufwand, das Führen eines Gabelstaplers, das lange Gehen auf unebenem Gelände oder vielfaches Treppensteigen beinhalteten. Aus vorgenannten Gründen stellte er schließlich einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).

Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit durch den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.?

Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. kam zu dem Resultat, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorlag. Der Versicherer erkannte seine Leistungspflicht daher auch zunächst an. Wenige Monate später teilten der Versicherer dem Einzelhandelskaufmann jedoch mit, dass er von seinem Nachprüfungsrecht Gebrauch machen möchte und baten ihn, bezüglich einzelner Fragen Auskunft zu erteilen. Dabei gab er an, wieder als Betriebsleiter in seinem alten Betrieb in eingeschränktem Umfang beschäftigt zu sein. Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. stellte die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung daraufhin im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens ein. Daraufhin ersuchte der Einzelhandelskaufmann Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um rechtlichen Beistand.

Das Verfahren gegen den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und forderten den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. mehrfach schriftlich zur Weiterzahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten auf. Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. wies allerdings sämtliche Forderungen endgültig zurück. Daher fasste der Einzelhandelskaufmann in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Entschluss, vor dem Landgericht Meiningen Klage zu erheben.

Nach Erstellung und Übersendung der Klageschrift an das zuständige Landgericht Meiningen, ordnete dieses das schriftliche Vorverfahren an, woraufhin die Sach- und Rechtslage von den Parteien erörtert wurde. Sodann wurde ein Termin für die mündliche Verhandlung bestimmt. Im Rahmen dieser Verhandlung konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen Vergleich für den Einzelhandelskaufmann erwirken. Nach dessen Inhalt erklärte sich der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. damit einverstanden, einen sechsstelligen Vergleichsbetrag an den Einzelhandelskaufmann zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Meiningen macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Berater aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.