Versicherer begrüßen Zustimmung zum AI Act und kritisieren Hochrisikoeinstufung

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Auf Grundlage der Trilogvereinbarungen hat das EU-Parlament den vorläufigen Text zum AI-Act gebilligt. Der GDV befürwortet verbindliche Regeln, stört sich allerdings an der Einstufung bestimmter Versicherungen als Hochrisikoanwendung.

Das Europäische Parlament hat dem vorläufigen Gesetzestext zur Regulierung Künstlicher Intelligenz(KI) zugestimmt. Die Versicherer begrüßen die Entscheidung, kritisieren allerdings die Zuordnung von bestimmten Anwendungen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum Hochrisikobereich.

Auch KI-Basismodelle wie GPT-4, in der Öffentlichkeit über die Anwendung ChatGPT bekannt, werden vergleichsweise praxisnah reguliert. So werden Basismodelle nun anhand festgeschriebener Metriken, wie etwa ihrer Rechenleistung, in Modelle mit oder ohne systemische Risiken unterteilt. Modelle mit systemischen Risiken werden strengere Auflagen erfüllen und sich regelmäßigen Prüfungen unterziehen müssen. Dazu Asmussen:

Mit der KI-Verordnung hat sich die EU auf einen Rechtsrahmen verständigt, der aller Voraussichtnach ausreichend flexibel ist, um innovationsfähig zu bleiben. Das ist gut für den KI-Standort Europa.

Viele KI-Anwendungen auf der Basis von generativen KI-Systemen wie zum Beispiel das Vorformulieren von E-Mails oder Briefen oder die Zusammenfassung von langen Texten schaffen in den Unternehmen schon heute große Produktivitätsgewinne.

Bestehendes Schutzniveau wird bei Risikoeinstufung nicht berücksichtigt

Die Versicherer bekräftigen noch einmal ihre Kritik an der Zuordnung von bestimmten KI-Systemen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich. Konkret geht es dabei um Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet werden oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durchbestehende Vorschriften schon enorm hoch ist. Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, so Asmussen.

Kritisches Statement des Digitalverbands Bitkom e.V.

Auch Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst äußerte sich mit einem kritischen Statement zur Vorgehensweise des EU-Gremiums: „Der AI Act gibt einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz vor, lässt aber viele entscheidende Fragen offen. Für Deutschland muss es jetzt um eine rechtssichere und innovationsfreundliche Umsetzung gehen. Die Bundesregierung darf nicht die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung wiederholen und das nationale Regulierungskorsett so eng schnüren, dass den Unternehmen der Freiraum für Innovationen fehlt. Ziel muss sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass deutsche Unternehmen und Startups auf Augenhöhe mit den starken internationalen Playern der Künstlichen Intelligenz kommen können.

Besonders wichtig ist, dass in Europa kein Flickenteppich an nationalstaatlichen Einzelregelungen entsteht. Deshalb muss das EU AI Board als neue zentrale Institution schnell arbeitsfähig werden und für eine EU-weite Koordinierung sorgen. Die Bundesregierung muss ihrerseits umgehend die Weichen für die nationale Umsetzung stellen, um sich pro-aktiv in die Gestaltung des EU AI Boards einbringen zu können. Bei den sogenannten General Purpose AI Models muss das neu eingerichtete AI Office auf EU-Ebene die Anforderungen an diese KI-Basismodelle bürokratiearm und praxisnah gestalten.

Deutschland muss die Chancen der KI in den Mittelpunkt rücken. Erst 13 Prozent der hiesigen Unternehmen setzen Künstliche Intelligenz ein, obwohl 82 Prozent ihr eine große Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zusprechen. Generative KI – etwa Chatbots oder Tools zur Bilderzeugung – setzen sogar nur 3 Prozent aller Unternehmen zentral ein. KI in die Breite von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu bringen, ist die größte Herausforderung der kommenden Monate und Jahre. Die Bundesregierung muss und kann hier mit einer innovationsförderlichen Umsetzung des AI Acts flankieren.“