Drohendes Verbot von Öl- und Gasheizungen bringt Immobilienmarkt in Wallung

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Zum Schutz des Klimas drängt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf ein schnelles Hochfahren der Erneuerbare-Energien-Quote auch bei Heizungen in Privathäusern. Das Verbot hängt wie ein Damoklesschwert über dem Immobilienmarkt. Klar ist auf jeden Fall: Der Finanzierungsbedarf wird massiv steigen.

„Nein. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden. Das heißt, eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung kann noch viele Jahre weiterbetrieben werden“, beruhigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Homepage. Um dann doch zu mahnen: „Wenn Sie aber eine neue Heizung einbauen, dann sollten Sie in eine zukunftsfähige, klimafreundliche Heizung investieren – gerade weil Heizungen eben für sehr lange Zeiträume angeschafft werden. Das ist der Zweck des Gesetzes. Und entsprechend gilt für Neubauten, dass hier ab 2024 klimafreundliche Heizungen eingebaut werden müssen.“ Die Betonung liegt auf „müssen“.

Wenn die alte Heizung kaputt geht, wird es teu(r)er

Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Nur in Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Ist die aktuell verwendete Heizung nach dem Jahreswechsel kaputt und kann nicht mehr repariert werden, greifen Übergangsfristen.

Vorübergehend kann eine sogar gebrauchte fossil betriebene Heizung eingebaut werden, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung planmäßig auf eine Heizung umgestellt wird, die die neue 65-Prozent-Vorgabe erfüllt.

Um es klar zu formulieren: Auf viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wird eher früher als später eine sehr große Investition zukommen. Denn eine Wärmepumpe, ohne die das 65-Prozent-Ziel nicht zu erreichen sind wird, kostet ein Vielfaches einer modernen Gasheizung.

Hinzu kommen weitere Folgeinvestitionen – etwa in sanierungsbedürftige Fenster, in die Dämmung der Außenwände oder vor allem eine Fußbodenheizung, die meist mit dem Einbau einer Wärmepumpe einhergehen muss.

Härtefallregelung hilft nur wenigen echten Härtefällen

„Damit es machbar und finanzierbar ist, sieht der Gesetzentwurf Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor. Es wird eine finanzielle Förderung des Umstiegs geben. Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, soll der Umstieg mit passenden Fördermaßnahmen begleitet und sozial flankiert werden“, heißt es aus dem Bundesministerium.

Der Umstieg weg von fossilen hin zu Erneuerbaren Energien beim Heizen ist notwendig, weil in Deutschland noch sehr viel mit Öl und Gas geheizt wird. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser benötigt.

Mehr als 80 Prozent der Wärme wird noch mit fossiler Energie erzeugt. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl.

Finanzierungsbedarf der Hausbesitzer wird massiv sein

Das Bundeskabinett hat bereits grünes Licht gegeben für den Gesetzesentwurf zur „Wärmewende“. Jetzt muss er noch durch den Bundestag.

„Wenn dem Entwurf stattgegeben wird, muss man sich darauf einstellen, dass der Finanzierungsbedarf im privaten Segment deutlich zunimmt und auch respektive einige Objekte als Notverkäufe auf den Markt gespült werden“, sagt Michael Hösel, Gründer und Geschäftsführer der IK Investment Group mit Sitz in Düsseldorf.

„Zwar wird es sehr wahrscheinlich Fördermittel und Programme geben, die auch privaten Eigentümern annehmbare Umstände für die Erneuerung ihrer Energiekonzepte ermöglichen werden“, meint Hösel. Doch das wird nicht ausreichen – private Finanzierungen werden vielfach notwendig sein.