Aktuelles

Menschenmenge

„Noch in dieser Legislaturperiode“: VdK-Chefin Verena Bentele fordert Abschaffung der privaten Pflegeversicherung

Der VdK wolle eine „einheitliche Pflegeversicherung, in der alle Bürger, also auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige versichert sind“ sagte Verena Bentele der NOZ. Denn diese Gruppen zahlen häufig in private Pflegeversicherungen ein. Die Abschaffung sei somit ein wichtiger Schritt, um die Pflege grundsätzlich zu reformieren.

Weitere Nachrichten

Wenn Pflege zum Luxus wird

Die Anzahl der 100-Jährigen steigt in Deutschland seit einigen Jahren erkennbar an. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl der Pflegebedürftigen: Für 2050 wird ein Anstieg auf rund 6,5 Mio. zu pflegender Menschen prognostiziert. So wird die private Pflegevorsorge essenziell.

Fast jeder zweite Bundesbürger ist privatversichert

Im Jahr 2021 ist die Private Krankenversicherung erneut deutlich gewachsen. Die Gesamtzahl an Versicherungen stieg um fast eine Million auf 37,1 Millionen. Damit ist fast jeder zweite Bundesbürger privatversichert. Auch die Zahl der Zusatzversicherungen ist um 3,5 Prozent auf insgesamt 28,4 Millionen angestieg

Lobbyregister: PKV-Verband reicht Anmeldung ein

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. hat seine Anmeldung beim neuen Lobbyregister des Deutschen Bun¬destages eingereicht. Als Branchenverband für 52 Unternehmen mit insgesamt rund 36 Mio. Versicherungen sowie fast 40.000 Beschäftigten verwendet der PKV-Verband rund 1,4 Mio. Euro im Jahr für die Interessenvertretung auf Bundesebene.

Positiv-Trend in der PKV verstärkt

Die PKV ist auch 2021 deutlich gewachsen. Die Gesamtzahl an Versicherungen stieg um fast 1 Mio. auf 37,1 Mio. Dabei wuchs die Zahl der Zusatzversicherungen um 3,4 Prozent. Auch in der Vollversicherung hat sich die Lage der PKV weiter verbessert.

BGH-Urteile zur Prämienanpassung in der PKV

In zwei Urteilen aus dem Dezember 2020 beschäftigte sich der BGH mit der Frage, ob und wie sich Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung gegen Beitragsanpassungen mit dem Argument der mangelhaften Belehrung wehren können.