Lobbyregister: PKV-Verband reicht Anmeldung ein

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Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) hat seine Anmeldung beim neuen Lobbyregister des Deutschen Bun­destages eingereicht. Als Branchenverband für 52 Unternehmen mit insgesamt rund 36 Millionen Versicherungen sowie fast 40.000 Beschäftigten verwendet der PKV-Verband rund 1,4 Millionen Euro im Jahr für die Interessenvertretung auf Bundes­ebene.

Die organisierte Interessenvertretung gehört zur parlamentari­schen Demokratie. Der PKV-Verband unterstützt das Anliegen, dass diese Interessenvertretung im demokratischen Prozess trans­parent sein muss. Das Lobbyregister-Gesetz enthält jedoch zahl­reiche Ausnahmen, die insbesondere im Bereich der Gesundheits­politik dazu führen, dass andere einflussreiche Orga­nisationen nicht erfasst sind. Hier sind gleiche Regeln für alle Beteiligten erforderlich.

Im PKV-Verband sind insgesamt bis zu 33 Personen im Bereich der Interessenvertretung auf Bundesebene tätig. Die meisten von ihnen sind nur zeitanteilig an der Interessenvertretung beteiligt, sodass umgerechnet 6,4 Vollzeit-Äquivalente für die Lobbyarbeit auf Bundesebene aufgewendet wurden. Darüber hinaus vertritt der PKV-Verband die Interessen der Privaten Krankenversicherung auch bei der Europäischen Union in Brüssel sowie in den Bundes­ländern.

Große Teile des Verbandsetats fallen nicht unter die für das Lobbyregister relevanten Aufwendungen. Im Unterschied zu vielen anderen Branchen-Organisationen erfüllt der PKV-Verband diverse gesetzlich übertragene Aufgaben. Dazu zählen beispiels­weise die Einrichtung und der Betrieb einer Schlichtungsstelle für Verbraucher (Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflege­versicherung), die Kalkulation der Branchentarife „Pflegepflichtversicherung“, „Standardtarif“ und „Basistarif“ mit­samt Organisation der gesetzlich geforderten Finanzausgleiche sowie die Mitwirkung als Vertragspartei für die Regelungen der Krankenhausfinanzierung.