Aktuelles

Garantien in der betrieblichen Altersversorgung

Eine 100-prozentige Beitragsgarantie in der bAV scheint angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus nicht mehr darstellbar zu sein. Wie können zukunftsfähige Lösungen aussehen und worauf sollten Arbeitgeber bei der Ausgestaltung der Verträge achten?

Weitere Nachrichten

Pensionsanleger verschenken Renditepotenzial

Um dem Trend niedrigerer Renditen entgegenzuwirken bietet es sich an, nicht mit den Markttrends zu investieren, sondern neue Nischenstrategien frühzeitig ins Portfolio aufzunehmen. So können Anleger den ‚First-Mover-Advantage‘ nutzen.

Arbeitgeberzuschuss bald Pflicht für bAV-Altverträge

Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch bei bAV-Altverträgen eingesparte Sozialabgaben weiterzugeben. Sie sollten daher jetzt schon prüfen, was beachtet werden muss, um die gesetzlichen Vorschriften termingerecht umzusetzen.

BVI checkt Bundestagswahlprogramme

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl und die Wahlprogramme der Parteien sind veröffentlicht. Was CDU/CSU, Grüne, SPD, FDP, Die Linke und AfD für den Finanzmarkt planen und was im Koalitionsvertrag verankert werden sollte, hat der BVI kritisch durchleuchtet.

Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen

Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen. Doch nicht nur Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft werden. Auch ist zu klären, wie der Zuschuss gerechnet werden soll.