Aktuelles

Dr. Walter Hubel, Vorstand, con.fee AG, Davor Horvat, Gründer und Vorstand, Honorarfinanz AG, und Thomas Meinhardt, Vorstand, Honorarfinanz AG

Honorarfinanz übernimmt Confee

Die Honorarfinanz AG, eines von nur 18 in Deutschland nach WpIG zugelassenen Instituten für unabhängige Honoraranlageberatung, übernimmt den Servicedienstleister Confee AG.

Zerknülltes Papier auf dem Weg in den Papierkorb

AfW: EU-Kleinanlegerstrategie komplett überflüssig

Der AfW kritisiert in seiner 71-seitigen Stellungnahme die Pläne der EU-Kommission aufs Schärfste. Das Papier bezieht sich auf ein bekanntes sowie ein bislang öffentlich nicht bekanntes weiteres Gutachten von Prof. Dr. Schwintowski. Letzteres enthält mehrstufige, eindeutige Lösungsansätze, um das potenzielle Provisionsverbot zu verhindern.

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BVK-Gutachten: Kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler

Versicherungsmaklern steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert sie nicht daran. Vermittler*innen müssen aber offenlegen, ob die angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen „nicht unabhängig“ erfolgt.

Honorarberatung liegt bei Maklern im Trend

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Makler, die in Zukunft auch Honorarberatung anbieten wollen, um 21 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen. Ein Grund ist möglicherweise auch die anhaltende Debatte um die Regulierung der Makler-Provisionen.

Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie könnte konterkariert werden

Sowohl auf Anleger*innen als auch auf die Finanz- und Versicherungsbranche kommen erneut einige wesentliche Veränderungen zu. Gleichzeitig bleibt bei einigen Punkten weiterhin ein großer Interpretationsspielraum, der zu Rechtsunsicherheit führen könnte und weiterer Spezifizierung bedarf.

BVK fordert zügige Reform der privaten Altersvorsorge

Der Verband begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zu den drei Säulen der Altersvorsorge, fordert jedoch eine zeitnahe Reform der privaten Altersvorsorge insbesondere eine deutliche Überarbeitung der Riester-Rente. Zudem besteht der Verband darauf, alle Überlegungen zu einem Provisionsverbot zu verwerfen.