Die SBU der GOTHAER: Evolution statt Stagnation

Mann sieht nachdenklich aus Fenster und lächelt
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Mit der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft übernehmen Versicherungsvermittler, und hier insbesondere Versicherungsmakler, ein hohes Maß an Verantwortung, gilt es doch, eine ausreichend finanzielle Absicherung des Kunden für den Fall eines Arbeitskraftverlustes sicherzustellen. Im Rahmen ihrer Vorsorgeberatung sollten sich Vermittler nicht nur auf das Thema Berufsunfähigkeit konzentrieren, sondern auch eine längere Arbeitsunfähigkeit des Kunden, die regelmäßig einer Berufsunfähigkeit vorausgeht, thematisieren.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer AssekuranZoom GbR

Nach einer qualifizierten Bedarfsermittlung haben vor allem Versicherungsmakler bei der Auswahl der geeigneten Tarife die Qual der Wahl. Eine erste Orientierung sichern die Ratingergebnisse der führenden Ratingagenturen. Mit einer softwarebasierten Analyse können Premiumtarife ermittelt, Tarifleistungen recherchiert und alternative Angebote bewertet werden. Allerdings bleibt auch dann noch eine Vielzahl von Fragen offen.

Sehen die AVB eine Günstigerprüfung vor?

Fast Food, Süßigkeiten und Bewegungsmangel sind eine unglückselige Dreifaltigkeit. Wenn die Zahl der Burger und der Pommestüten immer mehr und Schokolade zum täglich benötigten Seelentröster wird, dann dreht sich der Zeiger der Waage sehr schnell in den roten Bereich. 60,5 Prozent der erwachsenen Männer sind in Deutschland übergewichtig und auch bei 46,6 Prozent der Frauen wird ein vertretbarer BMI deutlich überschritten. Fast jeder fünfte Erwachsene in Deutschland ist bereits adipös. Spätestens jetzt dreht sich der Daumen des Antragsprüfers nach unten und der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgelehnt. Aber auch allergische und zunehmend psychische Erkrankungen können dem Abschluss einer BU-Versicherung entgegenstehen.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR © AssekuranZoom GbR

Mit Weitblick agierende Vermittler haben daher den Abschluss eines Vorsorgevertrages zur Absicherung der Arbeitskraft in den letzten Jahren immer weiter nach vorne verlegt und bieten bereits für Kinder Grundfähigkeiten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen an. So kann im Kindes- oder Jugendalter der Versicherungsschutz in den meisten Fällen ohne Erschwernisse eingerichtet werden. Allerdings müssen die Eltern dafür eine Berufsgruppe (zum Beispiel für Schüler) in Kauf nehmen, die – im Vergleich zur späteren beruflichen Tätigkeit des versicherten Kindes – von Nachteil sein kann.

Die GOTHAER Lebensversicherung hat dieses Problem mit einer Günstigerprüfung ausgeräumt. So kann für Kinder, die bereits als Schüler mit einer BU-Versicherung versorgt wurden, nach Abschluss der Ausbildung und der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei der GOTHAER eine Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung eingefordert werden. Sofern der ausgeübte Beruf zu einer aus Kundensicht günstigeren Einstufung führt, wird der Versicherungsvertrag gegen Minderbeitrag auf die neue Berufsgruppe umgestellt.

Neu ist nun, dass eine Günstigerprüfung auch bereits bei einem Wechsel der Schulform, also zum Beispiel bei einem Wechsel von der Realschule auf das Gymnasium, gezogen werden kann. Das Recht auf eine nochmalige Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung bei erstmaliger Aufnahme einer
beruflichen Tätigkeit nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums bleibt hiervon unberührt.

Das ist nicht mein Ding!

Viele Berufsanfänger starten hoch motiviert in das Arbeitsleben. In nicht wenigen Fällen kühlt die anfängliche Euphorie in den ersten Monaten spürbar ab und der Berufsanfänger muss sich eingestehen, dass die gewählte Berufstätigkeit nicht die beste Entscheidung war. Engagierte Mitarbeiter sind von deutschen Unternehmen sehr begehrt und so kann sich nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten und dem Chef der Personalabteilung unter Umständen sehr schnell eine alternative Berufstätigkeit finden. Vielleicht wäre ja der neue Beruf durch den Versicherer günstiger eingestuft worden …?

Die GOTHAER, die mit ihren Geschäftspartnern im regelmäßigen Austausch steht, hat auch für diesen Fall eine neue Regelung geschaffen. So können Versicherungsnehmer in den ersten fünf Vertragsjahren im Fall eines Berufswechsels ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und sich im Fall einer günstigeren Berufsgruppe über eine Beitragsersparnis freuen. Die Chance der Günstigerprüfung sollte dabei in jedem Fall genutzt werden, da eine Berufsgruppenänderung nur im Fall einer für den Kunden günstigeren Einstufung vorgenommen wird. Natürlich entfällt eine Risikoprüfung durch den Versicherer in allen vorgenannten Fällen.

Bedarfsgerechter Versicherungsschutz garantiert?

Bekanntlich kann der Euro nur einmal ausgegeben werden und so wird bei der Einrichtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder oder Jugendliche zumeist eine vergleichsweise niedrige BU Rente vereinbart. Mit dem Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums, spätestens aber mit dem Eintritt in das Berufsleben sollte der Versicherungsschutz dem nunmehr veränderten Versorgungsbedarf angepasst werden. Natürlich kann der Versicherungsnehmer jederzeit einen Antrag auf Erhöhung der versicherten Rente stellen. Dies hätte allerdings zur Folge, dass die komplette Risikoprüfung nochmals durchlaufen werden muss. Die bessere Alternative ist eine Erhöhung des Versicherungsschutzes mit dynamischen Vertragsanpassungen und ereignis(un)abhängigen Nachversicherungsgarantien. In diesem Fall entfällt für die versicherte Person eine erneute Gesundheitsprüfung.

Allerdings halten nicht alle Dynamikklauseln und Nachversicherungsgarantien, was sich die Kunden erhoffen. So sollte im Fall der dynamischen Anpassung von Versicherungsverträgen immer die Dynamikgrenze geprüft werden. Vor allem bei Abschluss einer BU-Versicherung in einem frühen Lebensalter gilt es, einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz über eine Vertragslaufzeit von mehr als 50 Jahren zu sichern. Die Voraussetzungen für eine dynamische Anpassung des Versicherungsschutzes und die Einlösung von Nachversicherungsgarantien sollten daher sehr genau geprüft werden.

Die GOTHAER hat mit ihrem letzten Relaunch auch bei der dynamischen Anpassung und den Nachversicherungsgarantien verbraucherfreundliche Änderungen in ihre AVB eingepflegt.

Die GOTHAER hat mit ihrem letzten letzten Relaunch auch bei der dynamischen Anpassung und den Nachversicherungsgarantien verbraucherfreundliche Änderungen in ihre AVB eingepflegt. So kann für die BU-Versicherung zum Beispiel eines Schülers anlässlich einer Umstufung oder des Starts in das Berufsleben nachträglich das Recht auf eine dynamische Anpassung des Versicherungsvertrages mit einer jährlichen Erhöhung um bis zu fünf Prozent pro Jahr ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Allerdings muss die Frage nach der Dynamikgrenze auch hier in jedem Fall gestellt werden.

Wegfall der Dynamikgrenze

Bei der Frage nach der Dynamikgrenze hat die GOTHAER ebenfalls auf die Wünsche ihrer Geschäftspartner reagiert und ab Dezember 2023 wird die bisher gültige Begrenzung der
dynamischen Anpassungen auf 250 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten BU-Rente für Neuverträge entfallen.

Der von der GOTHAER mit den Geschäftspartnern gepflegte Dialog und die Umsetzung der von den Vermittlern vorgetragenen Wünsche zahlt auf das Konto nachhaltiger Geschäftsbeziehungen ein.

Der Einstieg in das Berufsleben oder auch ein Karrieresprung sind wichtige Zäsuren im Berufsleben. Zur Erinnerung: Die GOTHAER weist in ihren AVB für die BU-Versicherung eine Berufsstartergarantie aus, die dem Versicherungsnehmer bei Eintritt in das Berufsleben nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung das Recht zur Verdopplung der versicherten BU-Rente bei einer maximal zulässigen Erhöhung um 18.000 Euro/Jahr einräumt. Voraussetzung für das Einlösen dieses Nachversicherungsjokers zum Berufsstart ist der Nachweis eines zeitlich unbefristeten oder für eine Dauer von mindestens zwei Jahren befristeten Arbeitsverhältnisses.

Mit der Karrieregarantie der GOTHAER können Einkommenssteigerungen anlässlich eines Sprungs auf der Karriereleiter nachgezeichnet werden. Bei Arbeitnehmern muss die Gehaltssteigerung mindestens fünf Prozent und bei Selbstständigen mindestens zehn Prozent des Gewinnes vor Steuern der letzten drei Jahre betragen. Voraussetzungen für das Einlösen dieser Nachversicherungsgarantie sind beispielsweise für Selbstständige eine bisherige Vertragslaufzeit von mindestens fünf Jahren, eine versicherte Jahresrente von mindestens 36.000 Euro, eine Erhöhung des Versicherungsschutzes entsprechend der Einkommenserhöhung bis maximal 20 Prozent und ein Einlösen der Nachversicherungsgarantie vor dem vollendeten 50. Lebensjahr der versicherten Person.

Als weitere Voraussetzung mussten Arbeitnehmer ein zeitlich unbefristetes Arbeitsverhältnis und Selbstständige eine berufliche Tätigkeit in Selbstständigkeit von mindestens sechs Jahren nachweisen. In hohen Einkommensklassen werden allerdings Arbeitsverträge, zum Beispiel von Vorständen, sehr oft zeitlich befristet, was dem Einlösen der Karrieregarantie entgegensteht. Die GOTHAER hat diese Voraussetzung auf ein für mindestens zwei Jahre vereinbartes Arbeitsverhältnis eingedampft und somit einen Gleichklang mit der Berufsstartergarantie geschaffen.

Ebbe im Portemonnaie?

Sicherlich können sich Vermittler noch sehr gut an die beiden Coronapandemie-Jahre erinnern. Im Jahr 2020 schockte die Bundesregierung mit verpflichtenden Betriebsschließungen Restaurant- und Hotelbesitzer, aber auch die Betreiber von Fitness- und Kosmetikstudios. Bei laufenden Betriebskosten greift der Inhaber dann nach wenigen Wochen oder Monaten auf den Boden seines Finanztopfes. Viele Arbeitnehmer mussten Einkommenseinbußen infolge von Kurzarbeit, Freistellungen oder Kündigungen verkraften. In dieser Situation stehen die laufenden Beiträge zu Versicherungsverträgen zumeist ganz oben auf der Liste der einzusparenden Positionen.

Vor allem im Fall der BU-Versicherung ein zweischneidiges Schwert, drohten doch gerade während der Pandemie zusätzliche Gesundheitsrisiken. Vor einer voreiligen Beitragsfreistellung oder gar einer
Vertragskündigung sollte immer beim Versicherer erst einmal die Möglichkeit einer – im Idealfall zinslosen Beitragsstundung erfragt werden. Die GOTHAER hat das Recht der zinslosen Beitragsstunden von bis zu 36 Monaten nunmehr auch in die AVB für die konventionelle Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingepflegt.

Tarifpflege = Geschäftspartnerpflege

Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Tarifen und Annahmerichtlinien ist auch und insbesondere für qualifizierte BU-Versicherungen ein wichtiger Beitrag für eine langfristige Risikoabsicherung. Vor allem im Rahmen einer lebensbegleitenden Vorsorgeberatung sollten Vermittler die Voraussetzungen für eine Günstigerprüfung, den zulässigen Rahmen für dynamische Anpassungen und Nachversicherungsgarantien prüfen. Der von der GOTHAER mit den Geschäftspartnern gepflegte Dialog und die Umsetzung der von den Vermittlern vorgetragenen Wünsche zahlt auf das Konto nachhaltiger Geschäftsbeziehungen ein.

Bild (2): © AssekuranZoom GbR