BdV klagt erfolgreich gegen Riester-Rente „ReFlex“ der Gothaer

BdV klagt erfolgreich gegen Riester-Rente „ReFlex“ der Gothaer
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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat die Gothaer Lebensversicherung AG wegen intransparenter Versicherungsbedingungen bei dem Riester-Rententarif „ErgänzungsVorsorge ReFlex“ verklagt.

Dabei geht es um 41 Klauseln beziehungsweise Angaben in den Produktinformationsblättern.

Das Landgericht Köln hat dem BdV nach der mündlichen Verhandlung am 23. Januar 2019 weitestgehend Recht gegeben.

Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher, dazu:

„Die Gothaer darf unter anderem nicht mehr mit Muster-Produktinformationsblättern werben, die rechnerisch falsch und rechtswidrig sind.“

Ein Schwerpunkt der Klage betrifft die Abschlusskosten, die von der Gothaer unrechtmäßig zu hoch angesetzt sind. Deswegen ist laut Axel Kleinlein es besonders erschreckend, dass die Abschlusskostengier der Gothaer besonders bei der staatlich geförderten Riester-Rente so ausgeprägt ist.

Produktinformationsblatt nicht ausreichend

Zudem hat das Gericht auch bestätigt, dass das Produktinformationsblatt unter die Verbandsklage fällt. Dieses muss bei Riester-Renten besonderen Anforderungen genügen, um eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten. Das Gericht ist der Ansicht, dass das von der Gothaer erstellte Produktinformationsblatt nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Die Gothaer hat zudem gegen gesetzliche Vorgaben bei den mit den Beiträgen verrechneten Abschlusskosten verstoßen. Diese sind bei bestimmten Lebensversicherungsverträgen gesetzlich gedeckelt. Bei der Gothaer Riester-Rente „ReFlex“ schießen sie jedoch in die Höhe. Sie sei ein Musterbeispiel für maßlos hohe Kosten, meint der BdV-Vorstandssprecher.

So werden für einen Beispielvertrag mit 40 Jahren Laufzeit und einer Beitragssumme von 41.842 Euro Abschlusskosten in Höhe von 6.802 Euro verrechnet. Das sind über 160 Promille – zuzüglich der Verwaltungskosten.

Die Gothaer hält sich somit nicht daran, dass die vorausbelasteten Abschlusskosten 25 Promille nicht übersteigen dürfen. Außerdem werden zweierlei Kostenformen kombiniert, was ebenfalls nicht zulässig ist.

Axel Kleinlein sagt:

„Die Gothaer schert sich offenbar nicht um Rechtsvorschriften bei der Kostenbegrenzung. Kostensensibilität ist ihr ein Fremdwort.

Es grenzt an Betrug, dass bei den mit Steuermitteln finanzierten Riester-Renten aufsichtsrechtswidrig überhöhte Kosten angesetzt und diese dann durch falsche Darstellungen rechnerisch nicht nachvollziehbar ausgewiesen werden. Derartige Kostenabzocke bei Riester-Renten geht zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger. Da die Versicherungswirtschaft so stark mit den Kosten trickst, müssen harte Regeln her, um solche Kostenabzocke zu verhindern.“

Kapitalerhaltsgarantie nicht erfüllt

Zudem kritisiert der BdV, dass die Gothaer die für Riester-Verträge verpflichtende nominale Kapitalerhaltsgarantie nicht erfüllt hat. Laut verwendetem Muster-Produktinformationsblatt werden nur die eingezahlten Beiträge, aber nicht die geflossenen Zulagen garantiert.

Solche Verträge hätten nach Einschätzung des BdV gar nicht erst als förderfähige Riester-Verträge zertifiziert werden dürfen, weswegen der BdV bei der dafür zuständigen Behörde – dem Bundeszentralamt für Steuern – erfragen wird, wie es dazu kommen konnte.