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Immobilienverrentung als Altersvorsorge
Studienergebnisse zeigen, dass die Befragten der Immobilienverrentung (noch) zurückhaltend gegenüberstehen und nur ein geringer Anteil der Immobilieneigentümer Verrentungsmodelle überhaupt in Betracht zieht. Dennoch umfasst das generelle Marktpotenzial fast drei Millionen Haushalte, mit steigender Tendenz.
Auch Darlehenstilgung der verstorbenen Ehefrau wird gefördert
Darf gefördertes Guthaben eines Wohn-Riester-Vertrags verwendet werden, wenn nicht das eigene Immobiliendarlehen, sondern das der verstorbenen Ehefrau getilgt werden soll? Ja, weil durch die Regelung zur Gesamtrechtsnachfolge ein Alleinerbe – hier der Ehemann – rechtlich an die Stelle der verstorbenen Ehefrau tritt.