Geerbtes Immobilieneigentum muss in Deutschland versteuert werden. Wann die Erbschaftssteuer fällig wird und wie hoch der Steuersatz ausfällt, hängt von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und seinen Erben ab.
Wenige Hausbesitzer bedenken bereits bei der Immobilienfinanzierung, was mit dem Eigenheim nach dem eigenen Ableben geschehen soll. Auch mangelt es ihnen oft an Wissen darüber, ob eine Schenkung oder Erbschaft vorteilhafter ist und wie eine laufende Finanzierung vererbt wird.
Beim Immobilienkauf wird beben dem Kaufpreis auch die Grunderwerbsteuer fällig. Mit verschiedenen Tipps lässt sich diese reduzieren, beispielsweise in Form von Eigenleistungen, Herausrechnen des beweglichen Inventars oder dem Verkauf innerhalb der Familie.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Soll eine Immobilie verschenkt werden, ist es ratsam, frühzeitig auf die Expertise von Notar*innen zurückzugreifen.
Bei der Schenkung wird das Eigentum an der Immobilie noch zu Lebzeiten vollständig an den Beschenkten übertragen. So lässt sich von hohen Freibeträgen bei der Schenkungssteuer profitieren. Was Immobilieneigentümer bei der Schenkung beachten sollten.
Trotz stark gesunkener Kredit- und Zinskosten wird es zunehmend schwerer, in privates Wohneigentum zu investieren. Eine Erhebung der Interhyp Gruppe und Statista.de zeigt, dass die positiven Zinseffekte für viele Menschen die Preissteigerungen nicht mehr aufwiegen.
Wer sein Vermögen verschenken oder übertragen möchte und möglichst wenig Steuern bezahlen will, sollte Vermögensübertragungen klug aufteilen und das Vermögen möglichst denjenigen Personen zukommen lassen, die hohe Freibeträge haben.
Ist es garantiert, dass für Kinder oder Enkelkinder angelegte Sparkonten oder Lebensversicherungen zu ihren Gunsten, später tatsächlich an die ausgewählte Person ausgezahlt werden? Rechtsanwalt Stephan Michaelis geht dieser Frage nach.