Eine Fallgruppe für persönliche Haftung von Vertriebs- und Schulungsleitern sind falsche Auskünfte oder Gutachten – insbesondere bei Schulungen oder in Vertriebsunterlagen. Dr. Johannes Fiala und Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm mit Beispielen.
Das Oberlandesgericht München hat mit seiner aktuellsten Entscheidung zum Handelsvertreterrecht deutlich gemacht, dass der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges nur schwer abgewehrt werden kann, weiß Fachanwältin Stephanie Has.