Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleibt für Vermittlerinnen und Vermittler ein zentrales Thema. Das zeigt das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer 2024, das zum 17. Mal in Folge erhoben wurde. Die Branche erkennt ihre Verantwortung und arbeitet zunehmend daran, die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) konsequent umzusetzen – gleichwohl bestehen in einzelnen Bereichen weiterhin Defizite.
Die Bundesregierung hat die Bekämpfung von Finanzkriminalität klar priorisiert. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus SPD und CDU/CSU ist vorgesehen, die Zuständigkeiten auf Bundesebene stärker zu bündeln und bestehende wie neue Regularien strenger durchzusetzen. Ziel ist es, die Integrität des Finanzsystems nachhaltig zu schützen.
Vor diesem Hintergrund hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung erneut den Stand der Umsetzung unter Vermittlerinnen und Vermittlern abgefragt. An der Online-Erhebung nahmen 1.173 Personen teil. 65 Prozent der Befragten gaben an, die Anforderungen des GwG gut umzusetzen – ein insgesamt positives Signal. Dennoch besteht weiterhin Unsicherheit: 24 Prozent sind sich über die GwG-Konformität ihres Unternehmens nicht sicher, 2 Prozent gaben an, die Vorgaben bislang nicht vollständig umzusetzen.
Wer ist betroffen – und was ist zu tun?
Viele Vermittlerinnen und Vermittler unterliegen den Anforderungen des Geldwäschegesetzes, etwa bei der Vermittlung von Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalprodukten. Ausgenommen sind ausschließlich reine Sachversicherungsmaklerinnen und -makler. Auch Finanzanlagenvermittler fallen unter das GwG, sofern sie nicht ausschließlich Produkte von bereits verpflichteten Emittenten vermitteln.
Die Pflichten umfassen unter anderem ein unternehmensinternes Risikomanagement, die Durchführung einer schriftlichen Risikoanalyse, Mitarbeiterschulungen sowie die Einhaltung von Sorgfalts-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Laut Umfrage führen 29 Prozent der Befragten eine schriftliche Risikoanalyse durch – eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. 42 Prozent verzichten nach eigener Aussage darauf, 13 Prozent äußerten sich unsicher oder machten keine Angabe.
AfW mahnt zur zeitnahen Umsetzung
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, ruft Vermittlerinnen und Vermittler zur raschen Überprüfung ihrer Prozesse auf: „Die Bundesregierung hat die Optimierung des Transparenzregisters und der Verfahren zur Vermögensermittlung und -einziehung klar auf der Agenda. Verstöße gegen das GwG werden künftig noch konsequenter verfolgt. Vermittlerinnen und Vermittler sollten daher zeitnah ihre internen Prozesse prüfen und erforderliche Maßnahmen umsetzen.“
Unterstützung erhalten sie dabei durch einen von AfW und Votum-Verband entwickelten Praxisleitfaden, der alle GwG-Pflichten verständlich aufbereitet und auf den Webseiten der Verbände abrufbar ist.
goAML-Registrierung seit Anfang 2024 Pflicht
Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Verpflichtung zur Registrierung beim Meldeportal goAML der Financial Intelligence Unit (FIU), die seit dem 1. Januar 2024 für GwG-pflichtige Vermittler gilt. Verdachtsmeldungen bei Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung müssen über dieses Portal erfolgen. Wirth betont: „Zögern Sie nicht. Anlasslose Kontrollen können jederzeit erfolgen. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder.“
Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten maximal 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen.
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Zu wenig Vermittelnde halten GwG-Vorgaben ein
Lediglich 27 Prozent der Vermittelnden führen jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch. Um Bußgelder zu vermeiden, gibt es hier starken Nacholbedarf, denn die GwG-Pflichten dazu sind klar geregelt.
Achtung, Bußgeldfalle: GwG-Registrierungspflicht
Im Bereich der Geldwäsche läuft nicht nur bald eine Übergangsfrist ab, es gibt auch umfangreiche Pflichten aus dem GwG, über die Vermittler Bescheid wissen sollten: Neu ist vor allem, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tretende Registrierungspflicht sowie die Analyse des eigenen Risikos, Geldwäsche anheim zu fallen.
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