„Musik ist erlaubt – aber nicht grenzenlos“: Was beim Musikhören rechtlich zu beachten ist

Ob beim Autofahren, Üben in der Mietwohnung oder Klingeltonnutzung – Musik im Alltag ist rechtlich klar geregelt. Eine Sammlung aktueller Urteile zeigt, wann es teuer werden kann und welche Rechte Mieter, Musiker und Verkehrsteilnehmer haben.

(PDF)
Urteile, in denen Musik steckt...? Die ARAG-Rechtsexperten haben   solche herausgesucht und stellen sie vor.Urteile, in denen Musik steckt...? Die ARAG-Rechtsexperten haben solche herausgesucht und stellen sie vor.OmarMedinaFilms / pixabay

Musik begleitet viele Menschen im Alltag – ob unterwegs, zuhause oder auf dem Smartphone. Doch wie weit reicht die persönliche Freiheit beim Musikhören oder Musizieren? Eine aktuelle Zusammenstellung der ARAG Versicherung liefert praxisnahe Beispiele und verweist auf konkrete Gerichtsurteile.

Musikhören im Straßenverkehr: erlaubt, aber nur mit Maß

Ein häufig zitierter Fall geht auf das Oberlandesgericht Köln zurück: Bereits 1987 entschied das Gericht, dass Fahrradfahren mit Kopfhörern bei zu hoher Lautstärke unzulässig ist (Az.: Ss 12/87). Auch beim Autofahren ist gemäß § 23 Abs. 1 StVO darauf zu achten, dass Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt werden. Das heißt: Musikhören ist zwar erlaubt – aber Umgebungsgeräusche wie Sirenen oder Hupen müssen weiter wahrnehmbar bleiben. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 10 Euro. Kommt es zu einem Unfall, kann dies zur (Teil-)Mitschuld führen.
Besonders heikel: Während der Fahrt am Smartphone nach einem Song zu suchen. Diese Nutzung ist untersagt und kann – je nach Gefährdung – zwischen 55 und 100 Euro kosten.

Musizieren in der Mietwohnung: Regeln für Übungszeiten und Lautstärke

Musikmachen darf laut Bundesgerichtshof im Mietvertrag nicht pauschal verboten werden. Dennoch sind zeitliche Einschränkungen zulässig. Als Richtwerte gelten zwei bis drei Stunden an Werktagen sowie ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen – außerhalb von Ruhezeiten (Az.: V ZR 143/17). Auch Bands dürfen proben, müssen jedoch auf die Lautstärke achten.
Beim reinen Musikhören gilt: Zimmerlautstärke ist das Maß aller Dinge. Tagsüber sollten 40 Dezibel nicht überschritten werden – das entspricht etwa dem Ticken einer Uhr. Nachts gelten sogar nur 30 Dezibel als Richtwert, vergleichbar mit dem Rascheln von Papier. Zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist besondere Rücksichtnahme gefragt.

Klingeltöne und Urheberrecht: GEMA darf bei neueren Verträgen lizenzieren

Wer Musik als Klingelton anbietet oder nutzt, benötigt eine Lizenz der GEMA – aber nicht unbedingt eine separate Zustimmung des Komponisten. Der Bundesgerichtshof stellte klar: Neuere GEMA-Verträge ab 2002 umfassen auch Klingeltonrechte. Eine gesonderte Einwilligung des Urhebers ist in diesen Fällen nicht erforderlich, solange keine wesentlichen Bearbeitungen vorgenommen werden.
Anders lag der Fall bei einem älteren Vertrag: Weil dieser die Nutzung als Klingelton nicht einschloss, konnte die GEMA keine Lizenz erteilen. Der Komponist erhielt daher Recht (Az.: I ZR 23/06).

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Enraged angry business man yelling and screaming with fury and fEnraged angry business man yelling and screaming with fury and fTeodor Lazarev – stock.adobe.com
Recht

Das sind die Top 5 Risiken für einen Rechtsstreit

Auch im Jahr 2022 gerieten Privatkunden wie im Vorjahr am häufigsten in Rechtsstreitigkeiten rund um Verträge. Dahinter bilden Streitigkeiten im Straßenverkehr und um Schadenersatzforderungen das größte Konfliktrisiko.

Anzugtraeger-Papier-Prozentzeichen-49394915-FO-Sergey-NivensAnzugtraeger-Papier-Prozentzeichen-49394915-FO-Sergey-NivensSergey Nivens / fotolia.com (2) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft 
Recht

Zahlung von Dynamikprovisionen auch nach Vertragsende

Eine große Überraschung ist es nicht, jedoch wurde nun auch endlich höchstrichterlich entschieden (BGH, Urteil vom 20.12.2018, Az. VII ZR 69/18), dass der Versicherungsvertreter, welcher dynamische Lebensversicherungen vermittelt, bei denen sich die Versicherungssumme nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, auch nach Beendigung des Vertretervertrages einen Anspruch auf Provisionen hat, sofern der Versicherungsnehmer nicht widerspricht. Der Abschluss des ...
Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern (Symbolbild).Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern (Symbolbild).DALL-E
Recht

Fondsmanager verurteilt: BGH bestätigt Haftstrafen wegen Cum-Ex-Deals

Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern – der Bundesgerichtshof hat nun das letzte Wort gesprochen. Doch was genau war ihre Rolle im Steuerkarussell rund um 92 Millionen Euro?

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt.Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt.CQF-avocat / pixabay
Urteile

BGH: Krankentagegeldversicherung – Versicherer dürfen Tagessatz nicht einseitig herabsetzen

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Dies gilt selbst dann, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine entsprechende Klausel enthalten, die nachträglich ersetzt wurde.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht