Bei der Überarbeitung seiner Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der VSH von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern hat der AfW auch das konstruktive Feedback aus der Vermittlerschaft berücksichtigt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gegenüber dem VOTUM Verband bestätigt, dass für § 34f-Vermittler die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 02. August 2022 nicht gilt.
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler trugen von der Corona-Pandemie kaum wirtschaftliche Schäden davon. Das geht aus dem AfW-Vermittlerbarometer 2021 hervor.
Mit der Übernahme der financeTec AG erweitert FONDSNET seine IT-Kompetenz um die umfassende Branchenerfahrung und Entwicklungsexpertise sowie die praxisorientierten Anwendungen des Softwarespezialisten.
Weder der Provisionsdeckel für Lebensversicherungen noch die Verlagerung der Aufsicht für die Finanzanlagevermittler sind bislang umgesetzt worden. Der AfW zum neuesten Stand.
Erneut ist die Zahl der im Vermittlerregister eingetragenen Versicherungsvermittler und -berater gesunken, vermeldet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag.
Die Apella AG hat mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen für Finanzanlagenvermittler ihre Software angepasst, die sie den angeschlossenen Maklern mit Erlaubnis §34f zur Verfügung stellt.
Im ganzen Trubel um die BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ist das in Kraft treten der neuen FinVermV im August in den Hintergrund geraten. In einem Informationsvideo werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Das Petersmann Institut ging in einer Studie der Frage nach, wie die heutige §34f- und h-Vermittler-Landschaft auf den bevorstehenden Wechsel unter die BaFin-Aufsicht reagieren wird.
AfW-Vorstand Norman Wirth war als Sachverständiger zur Anhörung zu dem geplanten Aufsichtswechsel von Finanzanlagenvermittlern mit Gewerbezulassung nach § 34 f Gewerbeordnung geladen.