AfW: Neuester Stand zum Provisionsdeckel und zur Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler

AfW: Neuester Stand zum Provisionsdeckel und zur Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler
© Joachim Wendler – stock.adobe.com

Auf dem 17. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. ging es unter anderem um den Provisionsdeckel für die Vermittlung von Lebensversicherungen wann die Übertragung der Finanzanlagenvermittler unter die Aufsicht der BaFin erfolgt.

Dafür äußerten sich führende Finanzexperten von CDU, SPD und FDP zum Stand aktueller Regulierungsvorhaben der Koalition und stellten sich den Fragen der geladenen Branchenvertreter.

Wann und wie kommt die BaFin-Aufsicht?

Der Referentenentwurf zur Übertragung der Finanzanlagevermittler unter die Aufsicht der BaFin hatte bereits die ersten Hürden genommen, wurde aber aufgrund großer Einwände vorerst gestoppt.

Dr. Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss, sagte:

„Der Normenkontrollrat etwa hat kritisiert, dass man keinerlei Alternativen geprüft hat, man hat die Bedenken der Fachleute einfach so weggewischt.“

Der letzte Kompromissvorschlag, eine schrittweise an Bedingungen gekoppelte Übertragung der Vermittler in Gruppen bis zum Jahr 2024, sei gescheitert. Denn 80 Prozent der Kosten – etwa durch die Einrichtung von 280 neuen Vollzeitstellen bei der BaFin – würden im Vorfeld vollständig und nicht schrittweise anfallen.

„Diese Kosten kann man nicht lediglich einem Teil aufbürden, nämlich den rund 9.000 Vermittlern der ersten geplanten Übertragungsstufe. Wie es nun weitergeht, ist noch offen.“

Der CDU-Politiker betonte zudem, dass die Verbraucherschützer weiterhin auf eine volle Übertragung aller Finanzanlagevermittler zur BaFin drängen werden und danach wohl auch die Versicherungsvermittler im Blick haben.

„Ich hätte da größte Bedenken, eine Vollübertragung werde ich mit allen Kräften bekämpfen.“

Lothar Binding (SPD), Mitglied im Finanzausschuss und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, schloss eine Verschiebung um ein bis zwei Jahre nicht aus, da momentan auch aufgrund der Corona-Krise sehr viele andere Gesetzesvorhaben vorrangig zu behandeln seien. Es gebe daher noch keinen neuen Zeitplan. Die SPD befürwortet eine einheitliche Regulierung durch die BaFin.

So stellte er die vom AfW Bundesverband errechneten großen Gebührensteigerungen durch die BaFin-Aufsicht in Frage. Es gebe unterschiedliche Einschätzungen.

„Das Finanzministerium hat einen glaubhaften Durchschnittswert von rund 1.000 Euro pro Vermittler ermittelt. Die Mehrheit der betroffenen Vermittler wird damit logischerweise weniger zahlen. Im Vergleich zu heute werden die Mehrkosten für Finanzanlagenvermittler auf jeden Fall erträglich sein. In der Branche kolportierte Angaben von 4.000 Euro für einzelne Anlagevermittler könne auf Fachebene niemand nachvollziehen – dazu fehlt noch eine klare Berechnungsgrundlage der Branchenvertreter.“

Frank Schäffler, ebenso Mitglied im Finanzausschuss des Bundestags, lehnte die Übertragung auf die BaFin komplett ab. Der FDP-Politiker sah die Aufsichtsleistung der BaFin „nicht immer auf Höhe der Zeit, das ist auch eine Frage der Führung in dieser Behörde.“ Dies zeige auch der Skandal um das BaFin-überwachte Unternehmen Wirecard.

„Grundsätzlich neue Regelungen zu schaffen halte ich für falsch, daher ist der Untersuchungsausschuss zu Wirecard wichtig, denn mögliches organisatorisches Fehlverhalten innerhalb der BaFin muss erst untersucht werden. Dann kann man entscheiden, ob man mit dem bestehenden Personal weitere Reformen umsetzt.“

Weiterhin Aufschieben des Provisionsdeckels

Die Einführung einer Deckelung der Provisionen für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen scheint zunächst gestoppt.

FDP-Politiker Schäffler meinte, der Provisionsdeckel werde in dieser Legislaturperiode wohl keine Rolle mehr spielen.

„Allerdings wird eine mögliche schwarz-grüne Regierung das Thema nach der Wahl Ende 2021 sicherlich wieder auf die Agenda setzen. Ein erneutes Aufbäumen der Branche wird dann erforderlich sein.“

Für Restschuldversicherungen forderte Frank Schäffler anstelle eines Provisionsdeckels eine „Abkühlphase“. Für einen verbesserten Verbraucherschutz solle ähnlich wie in Großbritannien eine verpflichtende zeitliche Entkopplung zwischen dem Abschluss von Kredit- und Restschuldversicherungsabschluss eingeführt werden.

Dem stimmte auch Dr. Carsten Brodesser zu. Allerdings müsste für die Restschuldversicherung ein doppelter Provisionsdeckel eingeführt werden. So würden einerseits die überwiegend bei den Banken bestehenden Provisionsexzesse beschnitten und andererseits wäre sichergestellt, dass die Beratung weiterhin über alle in Frage kommenden Risiken erfolgen würde.

Der CDU-Vorschlag sieht vor, maximal 2,5 Prozent für die Provision und zusätzlich maximal 50 Prozent Verwendung der Prämie für die Provisionen einzuräumen. Den Provisionsdeckel für die Lebensversicherung bezeichnete Dr. Carsten Brodesser hingegen als „Schwachsinn im geplanten Modell“.

SPD-Finanzexperte Lothar Binding sprach davon, dass beim Provisionsdeckel in der Regierungskoalition ein Kompromiss denkbar sei, der darin bestehen könnte, nur eine alleinige Regelung für die Restschuldversicherung umzusetzen. Aber auch hier gebe es derzeit keinen konkreten Zeitplan.

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, dazu:

„Wir haben die Bestätigung erhalten, dass unsere fundierten und klar formulierten Argumente in der Politik gehört werden und zu Änderungen im Sinne der existenziellen Belange der freien Vermittler führen, auch wenn dies bisweilen mühsame und langfristige Prozesse sind.“

Auch wenn weder der Provisionsdeckel für Lebensversicherungen noch die Verlagerung der Aufsicht für die Finanzanlagevermittler bislang umgesetzt wurden, ist von der nächsten Bundesregierung mit der Wiederauflage dieser problematischen Regulierungsvorhaben zu rechnen. Daher werde der AfW laut eigener Auskunft seine Arbeit am Puls der politischen Entscheider weiter fortführen.